Mitglied werden
Mitmachen und einmischen! Wir setzen uns für eine gerechte Verteilung des Reichtums und Chancengleichheit für alle ein. Kämpfe mit uns für bezahlbaren Wohnraum, einen sozial gerechten Klimaschutz und Haltung gegen Rechts!
Hier kannst Du sofort und online Deinen Eintritt in die Partei Die Linke erklären.
Du legst deinen Beitrag selbst fest. Eine Orientierung wie hoch dein Beitrag sein sollte findest du in unserer Beitragstabelle. Weitere Infos kannst du in unseren häufigen Fragen nachlesen.
Häufige Fragen
Wer kann Mitglied werden?
Du kannst Mitglied der Linken werden, wenn du das 14. Lebensjahr vollendet hast, dich zu den programmatischen Grundsätzen der Partei bekennst, die Bundessatzung anerkennst und keiner anderen Partei im Sinne des Parteiengesetzes angehörst.
Die Mitgliedschaft wird schriftlich durch Eintritt in die Partei erworben und wird sechs Wochen nach dem Eintritt wirksam, sofern du der Beitragspflicht nachgekommen bist und kein Einspruch gegen die Mitgliedschaft erhoben wurde.
Wieviel Mitgliedsbeitrag soll ich bezahlen?
Du legst deinen Beitrag selbst fest. Eine Orientierung wie hoch dein Beitrag sein sollte findest du in unserer Beitragstabelle.
Die Berechnung anhand der Tabelle hängt davon ab, wie viel du verdienst und wie hoch dein verfügbares Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, Unterhaltspflichten und anderen besonderen Belastungen ist. Der Beitrag richtet sich also nach deinem Nettoeinkommen. Außerdem kannst du für eigene Kinder Beiträge nach Düsseldorfer Tabelle abziehen.
Als einzige Partei im Bundestag nehmen wir keine Spenden von Unternehmen an. Deshalb sind wir auf höhere Mitgliedsbeiträge als andere Parteien angewiesen, deine Mitgliedschaft soll aber nicht am Geldbeutel scheitern!
Mitglieder ohne Einkommen (z.B. Schüler*innen) und Transferleistungsbeziehende brauchen sich an der Tabelle nicht zu orientieren, sie zahlen symbolisch 1,50€/Monat. Bei Härtefällen gibt es zudem die Möglichkeit, auf Antrag vom Beitrag befreit zu werden. Darüber entscheidet der zuständige Kreisvorstand.
Habt ihr ein Beispiel für ein Mitglied mit Kindern?
Du bekommst im Jahr 2024 jeden Monat 1.900 € Netto auf dein Konto überweisen. Nach deiner Steuererklärung bekommst du allerdings 1200 € zurückerstattet (das entspricht also 100 € / 12 Monate = 100 € im Monat). Dein regelmäßiges, wiederkehrendes Monatseinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben beträgt also 1.900 € + 100 € = 2.000 €.
Allerdings hast du zwei Kinder (4 Jahre & 13 Jahre). Für diese kannst du festgelegte Unterhaltsbeträge abziehen. Wie viel das ist, hängt von deinem oben genannten Einkommen und dem Alter und der Anzahl der Kinder ab. Die genauen Beträge kannst du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. In unserem Beispiel kannst du für das 4‑jährige Kind 480 € und für das 13-jährige Kind 645 € abziehen. Das sind zusammen 1.125 €. Dein Monatseinkommen, das mit der Beitragstabelle abgeglichen wird, beträgt somit 2.000 € – 1.125 € = 875 €.
Ich habe kein regelmäßiges Einkommen. Wie viel muss ich bezahlen?
Mitglieder mit solchen Einkünften und Bezügen, die nicht aus diversen Bescheiden oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen abzulesen sind, z.B. mit Einkünften aus einer freiberuflichen Tätigkeit oder sonstigen Einkünften als Abgeordneter, nehmen bitte zur Ermittlung ihres Beitragsnettos den letzten Einkommensteuerbescheid, wählen dort den Gesamtbetrag der Einkünfte und ziehen ihre Vorsorgeaufwendungen, die festgesetzte Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag ab.
Hierbei sollten die Vorsorgeaufwendungen 35% des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht überschreiten, da diese Höhe in ein genähertes Verhältnis von Gesamtvorsorgeaufwendungen eines Arbeitnehmers gesetzt werden kann.
Funktionszulagen oder ähnliche Einnahmen sind bei der Beitragsermittlung zu berücksichtigen.
Die Hälfte zahlt das Finanzamt
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.
Welche Rechte habe ich als Mitglied?
Als Mitglied hast du das Recht
► an der Meinungs- und Willensbildung der Partei mitzuwirken, dich über alle Parteiangelegenheiten zu informieren und zu diesen ungehindert Stellung zu nehmen,
► an Veranstaltungen, Wahlen, Abstimmungen und der Gremienarbeit der Partei teilzunehmen,
► an den Beratungen von Mitgliederversammlungen, Delegiertenkonferenzen und Vorständen aller Ebenen als Gast teilzunehmen und das Rederecht zu beantragen,
► Anträge an alle Organe der Partei zu stellen,
► dich mit anderen Mitgliedern zum Zwecke gemeinsamer Einflussnahme in der Partei zu vereinigen,
► an der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern für die Parlamente, kommunalen Vertretungskörperschaften und sonstigen Wahlämter mitzuwirken und dich selbst zu bewerben.
Kurz und gut: Als Mitglied bist du gleichberechtigter Teil der Partei und kannst dich politisch einbringen und aktiv werden. Die zahlreichen Genoss*innen stehen dir dabei nicht nur mit Rat und Tat, sondern auch mit Unterstützung und Ideen zur Seite.
Gibt es Pflichten für Mitglieder?
Ja, auch die gibt es. Wenn du Mitglied der Partei Die Linke bist, solltest du natürlich
► die Grundsätze des Programms der Partei vertreten, die Satzung einhalten und andere Mitglieder und deren Rechte achten,
► die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane respektieren,
► regelmäßig den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag bezahlen,
► bei Wahlen für Parlamente, kommunale Vertretungskörperschaften und sonstige Wahlämter nicht konkurrierend zur Partei antreten.
Oder um es kurz zu machen: Sei solidarisch, ein Mitglied, das die demokratische Willensbildung und Mehrheitsentscheidungen respektiert und anderen Mitgliedern die gleichen Rechte zugesteht, wie dir selbst.
Was passiert nach dem Eintritt?
Zunächst einmal werden sich die Verantwortlichen der verschiedenen Ebenen bei dir melden, wie z.B. die für die Mitgliederbetreuung zuständigen Genoss*innen auf Kreisebene. Du bekommst Post von der Bundes- und Landespartei, in der dir die verschiedenen Möglichkeiten, dich einzubringen, noch mal erläutert werden.
Außerdem bekommst du Einladungen zu Treffen der Partei bei dir in der Nähe. Die Genoss*innen stehen dir gerne zur Verfügung, um dich auf deinem Weg in die Strukturen der Partei zu begleiten. Und dann stehen dir alle Möglichkeiten offen, dich in die politische Arbeit einzubringen. Wir freuen uns darauf!