Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes, den Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle neu aufzurollen, erklärt die rechts- und innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist eine rechtsstaatliche Ermutigung. Mit ihr bietet sich eine erneute Chance, die Umstände des Todes von Oury Jalloh aufzuklären. Dem Opfer selbst wie seinen Angehörigen ist man zumindest dies schuldig.
Die Vorsitzende des 4. Strafsenats verweist zu Recht darauf, dass hinsichtlich der Abläufe beim Tod von Oury Jalloh ein Sachverhalt beschrieben werde, der nur schwer nachvollziehbar sei. Es bleibt zu hoffen, dass der erneute Prozess vor dem Landgericht Magdeburg endlich Licht in das Dunkel der Vorgänge bringt. Dies sollte im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten liegen – es geht um Gerechtigkeit für das Opfer und seine Angehörigen, es geht aber auch darum, dass keine dunklen Schatten über polizeilichem Handeln zurückbleiben.