Das Grundgesetz ist mit seinen Grundprinzipien der unantastbaren Menschenwürde, des sozialen Rechtsstaats und der Demokratie ein Ausgangspunkt unserer Politik, weil darin eine demokratische Veränderung der Wirtschafts- und Sozialordnung mit dem Ziel einer gerechten, friedlichen Gesellschaft verankert ist. In diesem Sinne ist das Grundgesetz geradezu eine Aufforderung zum demokratischen Sozialismus.
In immer mehr Bereichen der Gesellschaft registrieren wir eine Einschränkung demokratischer Rechte auch mittels internationaler Organisationen und europäischer Einrichtungen. Der sogenannte Krieg gegen den Terror wird für den Abbau von Grund- und Freiheitsrechten genutzt. Dem Verbreiten von Misstrauen und Verdächtigungen, insbesondere gegenüber Muslimen, setzen wir eine Kultur des Dialogs und der Zusammenarbeit entgegen.
Wir verlangen, dass über die wirtschaftliche, politische und kulturelle Ordnung unserer Gesellschaften und ihre Entwicklung demokratisch entschieden wird.
Wir wollen eine Demokratisierung der Demokratie und fordern:
- die Stärkung der individuellen Rechte: Staatliches Handeln muss immer überprüfbar und die Einzelnen müssen vor ungerechtfertigten Zugriffen des Staats geschützt sein. Deswegen ist der Rechtsstaat mit der Rechtswegegarantie für uns ein hohes Gut, und wir brauchen unabhängige Kontrollinstanzen gegenüber den staatlichen Sicherheitsorganen. Wir halten an der strikten Trennung von Polizei und Bundeswehr sowie von Polizei und Geheimdiensten fest. Das regelmäßige Recht, selbst über die eigenen Daten und ihre Verwendung zu bestimmen, ist und bleibt für uns unaufgebbar.
- Wirtschaftsdemokratie: Wir streben die Demokratisierung der Verfügungsgewalt über alle Formen von Wirtschaftsmacht an. Durch paritätische Mitbestimmung der Beschäftigten, ihrer Gewerkschaften sowie Vertreterinnen und Vertreter der Regionen und Verbraucher soll die Macht des Kapitals demokratischen Interessen untergeordnet werden. In Ergänzung der gewerkschaftlichen Mitbestimmung müssen die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten gesichert und ausgebaut werden. Das Recht auf den politischen Streik, einschließlich des Generalstreiks, muss ausgeübt werden können.
- lebenswerte Kommunen: Wir erachten es für dringend erforderlich, die Stellung der Kommunen im föderalen System auszubauen. Die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung muss auf die Gewährleistung politischer, wirtschaftlicher, sozialer, juristischer und finanzieller Freiheiten ausgerichtet sein. Die kommunale Wirtschaftstätigkeit ist eine gleichberechtigte Säule des ökonomischen Systems. Die Formen des kommunalen Eigentums müssen im Interesse der Daseinsvorsorge erhalten bleiben. Den Kommunen soll ein höherer Anteil am Gesamtsteueraufkommen der Bundesrepublik zugewiesen werden, damit Selbstverwaltung verwirklicht werden kann. Mittels der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen die Kommunen qualitativ hochwertige Leistungen erbringen und dabei sozialen und ökologischen Erfordernissen Rechnung tragen können. DIE LINKE steht für eine Entwicklung hin zur Bürgerkommune - unter anderem mit partizipativem Haushalt -, in der die Menschen ihre Angelegenheiten selbst entscheiden und gestalten.
- Geschlechterdemokratie: Trotz verfassungsrechtlich garantierter Gleichberechtigung ist die ungleiche Verteilung von Chancen zwischen Frauen und Männern nicht aufgehoben. Politische und wirtschaftliche Macht sind patriarchal geprägt. Der Grad gesellschaftlicher Demokratie misst sich für uns an der Freiheit von Frauen und Männern, den eigenen Lebensentwurf frei von Rollenklischees umsetzen zu können. Die gerechte Verteilung von Erwerbs-, Haus- und Erziehungsarbeit zwischen den Geschlechtern ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Wir brauchen Gleichstellungsgesetze, auch für die Privatwirtschaft, und Frauenförderungsprogramme. Elementar ist die Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper. Deshalb: Abschaffung des § 218. Gewalt an Frauen, Gewalt von Männern gegen Frauen muss öffentlich geächtet und entschieden verfolgt werden. Betroffene Frauen und Kinder brauchen Rechtsschutz, ein funktionierendes Netz von Unterstützungs- und Beratungsstellen.
- aktive Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik: Diskriminierung aufgrund der Merkmale Alter, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, ethnische und religiöse Zugehörigkeit lehnen wir ab. Wir wollen eine aktive Gleichstellungspolitik, die Benachteiligung und Stigmatisierung in Arbeit und Zivilgesellschaft entgegenwirkt. Dies erfordert unter anderem ein effektives, umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das die Möglichkeit der Verbandsklage einschließt.
- eine enge Verbindung von parlamentarischer und direkter Demokratie: Volksbegehren und -entscheide sowie Bürgerhaushalte sollen mehr Einfluss und Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.
- die Stärkung demokratischer Mitwirkung: Für Umweltorganisationen, Verbraucherverbände, Gewerkschaften, Vereine und andere zivilgesellschaftliche Kräfte sowie Bürgerinnen und Bürger wollen wir demokratische Planungs-, Kontroll- und Einspruchsrechte.
- gleiche Rechte: Allen in Deutschland und der Europäischen Union lebenden und arbeitenden Menschen stehen gleiche Rechte einschließlich des Wahlrechts zu. Wir begreifen die Herkunft der heute in Deutschland Lebenden aus unterschiedlichen Kulturkreisen als Bereicherung und nehmen die Gestaltung der Integration der eingewanderten und schon lange hier lebenden Bevölkerung als gesellschaftliche Herausforderung an. Für die auf deutschem Staatsgebiet lebenden Minderheiten (Dänen, Friesen, Sinti und Roma sowie Sorben) fordern wir eine Erweiterung ihrer Partizipationsrechte und eine angemessene öffentliche Förderung zum Erhalt und zur Weiterentwicklung ihrer Sprachen und Kulturen.
- Sozialer Rechtsstaat: Der verfassungsrechtlich garantierte und dem Zugriff des Gesetzgebers entzogene Grundsatz des sozialen Rechtsstaats ist Weg und Ziel linker Rechtspolitik. Der Begriff des sozialen Rechtsstaats zielt auf eine Veränderung des Verhältnisses von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ab. Entscheidend am Gedanken der Sozialstaatlichkeit ist die Aufforderung, die Wirtschafts- und Sozialordnung in einem dynamischen, demokratischen Prozess sozial neu zu gestalten. Solidarität ist als Bestandteil des Sozialstaatsgebots Grundprinzip der Verfassung. Das Sozialstaatsgebot soll durch Festschreibung der Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit und des Gebots der staatlichen Absicherung der wichtigsten Lebensrisiken konkretisiert werden. Zur sozialen Gerechtigkeit gehört es auch, für eine gerechte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums zu sorgen. Soziale Grundrechte sollten zur Durchsetzung des Sozialstaats zusätzlich in das Grundgesetz aufgenommen werden.
- offene Grenzen für Menschen in Not: Wir setzen uns für die Wiederherstellung des Grundrechts auf Asyl ein und werben für eine Harmonisierung des Asylrechts in Europa auf hohem Niveau.
- Ächtung des Rechtsextremismus und Neonazismus: Diese Kräfte werden wir politisch bekämpfen, den öffentlichen Raum gegen sie verteidigen und die antifaschistische Bildungsarbeit intensivieren. Deswegen wollen wir zivilgesellschaftliche Strukturen gegen Rechtsextremismus stärken, unter anderem dadurch, dass entsprechende Initiativen und Beratungsteams öffentliche Mittel erhalten und vorhandene Unterstützung ausbauen. Es gehört zu den vordringlichen Aufgaben der Linken, über die bisherigen punktuellen Maßnahmen hinaus ein schlüssiges Konzept gegen den Neonazismus zu entwickeln. Größere Aufmerksamkeit wird DIE LINKE der Entwicklung des Neofaschismus im internationalen Rahmen widmen.