Antrag von Landes- und Kreisverbänden, die ¼ der Mitgliedschaft repräsentieren oder 5000 Mitglieder oder 8 Landesverbände oder auf Beschluss des Parteitages oder auf Beschluss des Bundesausschusses
Alle Mitglieder der Partei DIE LINKE sind stimmberechtigt
Mitgliederentscheid § 8
Beschlossen, wenn ¼ der Mitgliedschaft sich beteiligt & eine einfache Mehrheit dafür stimmt
Landesparteitag
Landesvorstand
Landesausschuss / Landesparteirat
Kreisparteitag
Kreisvorstand
Kreisausschuss / Kreisrat
500 Delegierte aus den Gliederungen + Delegierte des anerkannten Jugendverbandes + Delegierte aus den bundesweiten Zusammenschlüssen
Der Parteitag ist das höchste Organ der Partei und beschließt u.a. über:
grundsätzliche politische und organisatorische Fragen die politische Ausrichtung und Grundsätze und das Programm der Partei
Der Parteivorstand §18, 19, 20 (44 Mitglieder)
Geschäftsführender Parteivorstand (12 Mitglieder)
Vorsitzende/r
Stellvertretende/r Vorsitzende/r
Bundesgeschäftsführer/in
Bundesschatzmeister/in
weitere Mitglieder
Der Parteivorstand ist das politische Führungsorgan der Partei. Zu seinen Aufgaben zählen u.a.:
60 Vertreterinnen der Landesverbände
12 VertreterInnen aus der Versammlung der bundesweiten Zusammenschlüsse
12 durch den Parteivorstand aus seiner Mitte bestimmte Mitglieder
Weitere Mitglieder mit beratender Stimme
Der Bundesausschuss ist das Organ der Gesamtpartei mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand.
Der Bundesausschuss fördert u.a. das Zusammenwachsen der Landesverbände. Er berät und beschließt u.a.
Mitglieder unter 35 Jahren und studierende Mitglieder der Partei DIE LINKE
Nicht-Mitglieder der Partei unter 35 Jahren
Ein Zusammenschluss ist bundesweit, wenn er in 8 Landesverbänden 1/200 der Mitgliedschaft repräsentiert oder wenn er vom Landesverband nach jeweiliger Satzung anerkannt wurde