Zulassung von elektronischen Wahlen

Antrag des Parteivorstandes vom 24. Februar 2008 an den 1. Parteitag der Partei DIE LINKE

Antrag:

Der Parteitag beschließt, nach §2 (4) der Wahlordnung der Partei DIE LINKE die Wahlen auf dem 1. Parteitag der Partei DIE LINKE elektronisch durchzuführen.

Begründung:

Nach der Wahlordnung der Partei DIE LINKE, §2 (4), sind nach Versammlungsbeschluss auch elektronische Wahlen zulässig. Die Erfahrungen zeigen, dass das elektronische Wahlverfahren das Wahlgeheimnis, den Datenschutz und die Manipulationssicherheit gewährleistet und eine beträchtliche Zeitersparnis bringt.