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c/o: Tanju Tügel
Innerparteiliche Zusammenschlüsse können durch die Mitglieder frei gebildet werden. Sie sind keine Gliederungen der Partei. Sie können sich einen Namen wählen, welcher ihr Selbstverständnis und ihre Zugehörigkeit zur Partei zum Ausdruck bringt. (Aus der Bundessatzung.)
Mit Beschluss vom 28. Januar 2008 hat der Parteivorstand festgestellt, dass die folgenden bundesweiten Zusammenschlüsse ihr Wirken dem Parteivorstand angezeigt haben und die Kriterien nach §7(2) Satz 1 Bundessatzung erfüllen:
Die Auflistung erfolgte ohne Berücksichtung der Bezeichnungen AG bzw. ArGe (Arbeitsgemeinschaft) und BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft).
Eine Übersicht über weitere Zusammenschlüsse, die nicht den Kriterien der Bundessatzung entsprechen und über deren Anerkennung als bundesweiter Zusammenschluß der Bundesausschuß noch nicht entschieden hat, findet sich hier.