Schlechte Meldungen kann auch die neue Regierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie wie die alte dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Fast alle Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.
Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni in der Fernsehsendung Panorama: "Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. ... Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann." Wer anders rechnen wolle, könne ja "seine Zahl veröffentlichen - und dazu ein Flugblatt drucken." Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten beruht. Im Januar 2010 sind 4,81 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.
Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Januar 2010: 4.811.485
Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.617.485
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.194.000
Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 2.812
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 290.111
Berufliche Weiterbildung: 209.040
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 2.308
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. private Arbeitsvermittlung): 252.937
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 42.304
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 3.805
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 40.683
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Januar 2010, Seite 65. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Dezember 2009, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.