Die Unternehmen, die die größten Gewinne in der EU machen, zahlen am wenigsten Steuern. Im Verhältnis zu ihren Gewinnen zahlen Apple, Google, Amazon und Co weniger Steuern als andere Unternehmen – und auch weniger als normale Beschäftigte oder der Bäckerladen nebenan. Allein in Deutschland fehlen im Jahr Steuereinnahmen aus 55 Milliarden Euro Gewinnen, die in Steueroasen verschoben wurden. Die Bundesregierung verzichtet durch ihr lasches Vorgehen gegen Steueroasen auf knapp ein Drittel (28 Prozent) ihrer Einnahmen aus Unternehmenssteuern – mehr als jedes andere europäische Land. Wir wollen Steueroasen innerhalb und außerhalb der EU austrocknen. Der private Reichtum in Europa explodiert. Die Reichen werden überall in der EU reicher, Armut breitet sich aus. Das ist kein Zufall. Der private Reichtum wird nicht ausreichend durch Steuern dem Gemeinwohl zugeführt. - DIE LINKE fordert einen EU-weiten Mindeststeuersatz für Unternehmen mit breiten und einheitlichen Bemessungsgrundlagen. Wir brauchen gemeinsame Mindeststandards für die Besteuerung großer Vermögen und für Spitzeneinkommen.
- Der Kampf gegen Steuerflucht muss verschärft werden: durch automatische Meldepflichten für Banken, die Möglichkeit, verdächtige Guthaben einzufrieren, Entzug von Banklizenzen für nichtkooperative Banken, verbesserte Strafverfolgung gegen Steuerhinterziehung und durch Kapitalverkehrskontrollen. Doppelbesteuerungsabkommen mit unkooperativen Staaten müssen gekündigt werden.
- Um Steuertricks von Konzernen – wie die konzerninterne Verschiebung von Gewinnen und Verlusten – zu unter-binden müssen die Steuern gegebenenfalls direkt »an der Quelle« erhoben werden.
- Banken, die in Steueroasen operieren, wollen wir die Lizenz entziehen.
- Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Steuerbetrug sind kriminell und müssen bestraft werden. Die Praxis mit »Cum-Ex«, »Cum-Cum« und »Cum-Fake-Deals«, bei der betrügerisch Erstattungen von Steuern auf Dividen- den aus Aktien kassiert werden, muss vollständig unterbunden werden. Es dürfen nur noch Steuern (zur Vermeidung doppelter Besteuerung) erstattet werden, wo diese wirklich gezahlt wurden. Finanzbehörden brauchen mehr Personal und der europäische Informationsaustausch muss verbessert werden. Banken und anderen Dienstleistern, die Steuerhinterziehung und Geldwäsche betreiben, muss die Geschäftslizenz entzogen werden. Wir brauchen ein Unternehmensstrafrecht gegen Deutsche Bank und Co.
- Für mehr Transparenz wollen wir eine öffentliche länder- spezifische Berichterstattung von Konzernen über wichtige Kennziffern wie Gewinn, bezahlte Steuern, Umsätze und Beschäftigte auf EU-Ebene sowie eine lückenlose Veröffentlichungspflicht in öffentlichen Registern für alle tatsächlichen Eigentümer von Briefkastenfirmen, Stiftungen, Trusts und Immobilien außer Eigennutzung.
- Der Hochfrequenzhandel an der Börse muss ausgebremst werden. Dafür richten wir endlich eine umfassende Finanztransaktionssteuer von 0,1 Prozent ein, die schädliche Spekulation eindämmt, ohne realwirtschaftlichen Investitionen zu schaden.
Digitalkonzerne zahlen in der Europäischen Union im Schnitt gerade mal neun Prozent Steuern auf ihre Profite, während andere Unternehmen im Schnitt 23 Prozent zahlen. Die EU-Staaten verlieren dadurch Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Google zahlte 2015/16 auf eine Milliarde Euro Gewinn nur 3,6 Prozent Steuern. Bis zu 21 Milliarden Euro haben Apples Steuertricks die EU-Mitgliedstaaten alleine in den letzten drei Jahren gekostet. Das entspräche einem effektiven Steuersatz von gerade einmal 0,7 Prozent. Das europäische System der Unternehmensbesteuerung unterstützt und fördert dies. Trotz der von der Europäischen Kommission 2014 eingeleiteten beihilferechtlichen Prüfung macht Apple mit dem Steuerraub weiter. DIE LINKE fordert deshalb: Abschreibungsregeln für immaterielle Vermögenswerte und Steuergutschriften für Forschungsausgaben müssen europaweit soweit angeglichen werden, dass Digital- unternehmen Steuern in selber Höhe zahlen wie die anderen Unternehmen. • Profite müssen in den Ländern besteuert werden, in denen die Nutzerinnen und Nutzer der Digitaldienste sie nutzen (Virtuelle Betriebsstätte). • Die Bundesregierung darf die Einführung einer Digitalsteuer als Zwischenschritt zur einheitlichen Besteuerung nicht weiter behindern. Die Höhe des Steuersatzes muss sich am Unterschied der durchschnittlichen Besteuerung von Firmen zu der von Internetkonzernen bemessen. (Auszug aus unserem Europawahlprogramm. Link)
|