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Beschluss BA 2024/008

Mehr Glaubwürdigkeit und Basisnähe für Die Linke

Beschluss des Bundesausschusses vom 24. März 2024

Die Linke muss sich erneuern und dabei auch überfällige Schritte gehen, um wieder stärker als Partei an der Seite der Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen wahrgenommen zu werden. Dazu gehört die Diskussion, wie die Partei stärker in den Vierteln präsent sein kann, in denen von Armut und Niedriglöhnen betroffene Menschen wohnen und ihre Themen und Anliegen besser zu adressieren.

Eine wichtige Rolle kommt dabei auch unseren Mandatsträger:innen zu, die mit ihrem Agieren sichtbar machen, dass Die Linke keine Partei wie die anderen ist. Etwa durch das Angebot von Sozialberatungen im Rahmen von "Linke hilft"-Strukturen. Eine Idee, die derzeit in unserer Partei diskutiert wird, ist die bundesweite Auflage eines Sozialfonds, der über höhere Abgaben bei den Diäten ermöglicht würde. Die stärkere Begrenzung der Mandatsträger-Diäten würde sehr maßgeblich zur Wahrnehmung beitragen, dass sich unsere parlamentarischen Vertreter:innen vom politischen Establishmentunterscheiden.

Ein breit getragener Antrag zur Einrichtung eines Sozialfonds bei der Linken wurde vom Bundesparteitag im November 2023 an den Parteivorstand überwiesen, eine Umsetzung wird momentan überprüft. Um keine Zeit zu verlieren, appellieren wir:

  1. An die Mitglieder des Parteivorstandes, ein entsprechendes Konzept für die Einrichtung eines Sozialfonds zu beschließen und dem kommenden Bundesparteitag als Antrag vorzulegen.
  2. An die Abgeordneten der Gruppe im Bundestag, die zum 1.7.2024 geplante Erhöhung der Diäten um 635 Euro pro Person (abzüglich Steuer) für die Initialzündung eines Sozialfonds abzugeben. Darüber hinaus appellieren wir an die Gruppenvorsitzenden und den Parlamentarischen Geschäftsführer, ihre Funktionszulagen für den gleichen Zweck zur Verfügung zu stellen (abzüglich der Mandatsträgerabgabe an die Partei). Gleiches gilt auch für die Diätenerhöhungen bei unseren Mandatsträger:innen im Europäischen Parlament.
  3. An das Präsidium des Bundesausschusses, bei der Beratung im Juni eine Debatte zum Zwischenstand einzuplanen, ggf. in einem gemeinsamen Sitzungsteil mit dem Parteivorstand.