Zum Hauptinhalt springen

Hannoverscher Parteitag

Berichte an den Parteitag

Hannoverscher Parteitag

Bericht der Bundesfinanzrevisionskommission

an die 2. Tagung des 5. Parteitages der Partei DIE LINKE

Die Bundesfinanzrevisionskommission (BFRK) wurde auf der 3. Tagung des 4. Parteitages der Partei DIE LINKE in Bielefeld am 6. und 7. Juni 2015 in der Stärke von 9 Mitgliedern gewählt. Sie setzt sich zusammen aus 5 Genossinnen aus den Landesverbänden Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern sowie 4 Genossen aus den Landesverbänden Hessen, NRW und Sachsen.

Im Verlauf der Wahlperiode arbeitete die BFRK kontinuierlich und stabil. Gemäß Parteiengesetz prüft die BFRK die Einnahmen und Ausgaben der Partei im Parteivorstand und in ausgewählten Landesverbänden. Die durchzuführenden Prüfungen werden zum großen Teil geplant. Zusätzlich werden auch auf Antrag Prüfungen vorgenommen. Bei allen Prüfungen standen die Entwicklung der Mitgliedsbeiträge, der Mandatsträgerbeiträge und Spenden sowie die Mitgliedergewinnung im Mittelpunkt.

Im Berichtszeitraum blieb die Mitgliederzahl fast gleich. Ende 2015 betrug die Mitgliederzahl 58.989 und Ende 2016 58.910.

Das Durchschnittsalter lag Ende 2016 bei 58,09 Jahren, der Frauenanteil bei 36,9%. Im Jahr 2016 konnten 5.406 neue Mitglieder geworben werden. Von diesen waren 30% Frauen und 57,2% jünger als 36 Jahre. Damit konnten 2016 deutlich mehr neue Mitglieder gewonnen werden als im Bundestagswahljahr 2013. Die meisten Neumitglieder verzeichnete 2016 Nordrhein-Westfalen (+ 975), gefolgt von Berlin (+ 648) und dem Saarland (+ 531). Bei 1.665 Mitgliedern wurde 2016 auf Grund der Beitragssäumigkeit der Austritt nach § 3 (3) der Bundessatzung festgestellt. Davon waren in Nordrhein-Westfalen 298 Austritte, in Bayern 296 und in Berlin 199. In allen Landesverbänden hat sich der Umgang mit den Beitragssäumigen wesentlich verbessert. Dass die Beitragstabelle nun mit 3,- € Mitgliedsbeitrag beginnt, wurde in den Landesverbänden bekanntgemacht und Gespräche dazu geführt.

Es konnte festgestellt werden, dass fast alle Landesverbände das Thema der Entwicklung der Mitgliedsbeiträge auf der Agenda haben. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen erhöhten sich von 9.353 T€ im Jahr 2015 auf vorläufig 9.633 T€ im Jahr 2016. Der monatliche Durchschnittsbeitrag je Mitglied stieg von 13,21 € im Jahr 2015 auf 13,63 € (vorläufig) im Jahr 2016. Dies zeigt, dass die von der BFRK erarbeitete Handreichung zur Ermittlung eines satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrages umgesetzt wird. Noch immer gibt es bei den Mitgliedsbeiträgen erhebliche Unterschiede in den einzelnen Landesverbänden. An der Spitze liegt der Landesverband Brandenburg mit einem Durchschnittsbeitrag von 19,43 € je Mitglied und am niedrigsten ist der Durchschnittsbeitrag im Landesverband Saar. Dort beträgt der Durchschnittsbeitrag 4,47 € je Mitglied.

Darüber hinaus wurde bei der Prüfung des Parteivorstandes auch die Zahlung der Mandatsträgerbeiträge und der Mitgliedsbeiträge der Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdBs) geprüft. Nachdem MdBs angeschrieben oder mit ihnen Gespräche geführt wurden, erhöhte sich die Anzahl der satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträge.

  • Zahlten bisher (12/2015) 2 MdBs 51,00 bis 100,00 €, ist es nun (11/2016) nur noch 1 MdB.
  • Zahlten bisher 13 MdBs 101,00 bis 150,00 €, sind es nun 8 MdBs.
  • Zahlten bisher 23 MdBs 151,00 bis 200,00 €, sind es nun 25 MdBs.
  • Zahlten bisher 19 MdBs 201,00 bis 250,00 €, sind es nun 21 MdBs.
  • Zahlten bisher 2 MdBs 251,00 bis 300,00 €, sind es nun 4 MdBs.
  • Zahlten bisher 3 MdBs 301,00 bis 400,00 €, sind es nun auch 3 MdBs.
  • Zahlten bisher 1 MdBs über 400,00 €, ist es nun auch 1 MdBs.

Von den Europaabgeordneten zahlen:

  • 101,00 bis 150,00 € 2 Abgeordnete
  • 151,00 bis 200,00 € 4 Abgeordnete und
  • 301,00 bis 400,00 € 1 Abgeordneter.

MdBs und Europaabgeordnete zahlen ihre Mandatsträgerbeiträge überwiegend entsprechend der Vereinbarung.

Noch immer war auffällig, dass Nebeneinkünfte der genannten Mandatsträger/innen fast nie in die Beitragszahlungen einbezogen wurden.

Im Berichtszeitraum wurden nachstehende Verbände geprüft:

  • 26. Juni 2015: LV Bremen
  • 11. Juli 2015: LV Saar, KV Saarbrücken im LV Saar
  • 23. Juli 2015 Stadtverband Magdeburg im LV Sachsen-Anhalt
  • 1. August 2015: LV Bayern, KV Rosenheim im LV Bayern
  • 26. September 2015: LV Rheinland-Pfalz
  • 21. November 2015: LV Niedersachsen
  • 11. und 12. Dezember 2015: Parteivorstand
  • 12. März 2016: LV Sachsen
  • 1. und 2. April 2016: LV Berlin
  • 17. Mai 2016: LV Baden-Württemberg
  • 2. Juli 2016: KV Würzburg im LV Bayern
  • 29. und 30. Juli 2016: LV Hessen
  • 27. August 2016: LV Schleswig-Holstein
  • 15. Oktober 2016: KV Trier-Saarburg im LV Rheinland-Pfalz
  • 11. und 12. November 2016: Parteivorstand
  • 16. Dezember 2016: LV Thüringen und KV Eichsfeld im LV Thüringen
  • 31. März 2017: LV Brandenburg

Die getroffenen Feststellungen wurden sowohl vor Ort in den Landesverbänden und im Parteivorstand ausgewertet, als auch in der Schulung der Landesfinanzrevisionskommissionen (LFRK) am 30. und 31. Oktober 2015 in Elgersburg allen Landesverbänden zur Verfügung ge-stellt. Die nächste Schulung der LFRK findet Mitte Oktober 2017 statt.

Jedem Landesverband wurde eine CD mit den aktuellen Dokumenten der Partei übergeben. Zu den Schulungsinhalten gehörten vor allem die allgemeinen Grundsätze der Buchführung und Musterdokumente für die Prüfungen der LFRK.

Wesentliche Feststellungen der Prüfungen der BFRK sind:

  1. Die BFRK hat regelmäßig auf die Einhaltung der Abgabetermine der Finanzabrechnungen und Rechenschaftsberichte hingewiesen. Das war insbesondere im LV Bayern erforderlich. Erst nach Mahnung und Androhung von Sanktionen durch die BFRK wurden die fehlenden Unterlagen zweier Kreisverbände dem Landesvorstand vorgelegt. Erst danach war die Erstellung des Rechenschaftsberichtes des LV Bayern möglich und somit auch erst die Fertigstellung des Rechenschaftsberichtes der Gesamtpartei und seine fristgerechte Einreichung beim Bundestagspräsidenten.
  2. Vorschüsse sind spätestens nach 8 Wochen abzurechnen bzw. zurückzuzahlen. Weitere Vorschüsse sind nur nach Abrechnung aller bereits gewährten Vorschüsse auszuzahlen.
  3. Im Bankzahlungsverkehr haben immer zwei Zeichnungsberechtigte gemeinsam zu unter-zeichnen. Es gibt auch die Möglichkeit mit zwei PIN-Codes im Onlineverfahren zu arbeiten. Die Bankbelege sind jährlich mit "1" beginnend fortlaufend zu nummerieren.
  4. Die Belege müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet geführt werden und einen Verweis auf den jeweiligen Beschluss, Regelung oder dazugehörigen Vertrag enthalten.
  5. Dauerschuldverhältnisse (z.B. Mietverträge) sind nur mit Zustimmung des Landesschatzmeisters/Landesvorstandes möglich.
  6. Bei Reisekosten sind der Vordruck zu benutzen und die Inhalte zu kontrollieren, insbesondere wer, wann, wohin in wessen Auftrag gefahren ist. Die Einladung ist beizufügen oder ein Hinweis auf den Beschluss zur Kostenübernahme zu vermerken (z.B. Reisekosten Parteitag oder Hinweis auf Stellenbeschreibung oder Funktion). Die Termineinhaltung ist zu beachten - spätestens Ende des Folgemonats ist abzurechnen.
  7. Die Thermobelege sind wegen der langen Aufbewahrungsfristen einzuscannen und zu kopieren.
  8. Da sich sachverständige Dritte schnell und ohne fremde Hilfe in der Buchführung zurechtfinden sollen, ist es wichtig, bei einer Zusammenfassung von Ausgabebelegen (Kassenbons) die Ausgaben zu markieren, die zu einer Buchung zusammengefasst wurden. Es sollte eine Aufstellung der erfassten Ausgaben gemacht werden. Das führt auch zur Vermeidung von Rechenfehlern bei der Zusammenfassung. Ein- und Ausgabebelege dürfen nicht zusammengefasst - also saldiert - werden.
  9. Bankkonten der Kreisverbände sind nur mit Zustimmung des Landesschatzmeisters zu eröffnen. Ortsgruppen, Basisgruppen oder Zusammenschlüsse sind nach Satzung und Finanzordnung keine eigenständigen Gliederungen der Partei mit eigener Finanzausstattung und sind deshalb nicht berechtigt eigene Konten zu eröffnen.

Insgesamt stellen wir fest, dass sich die Arbeit auf dem Gebiet der Finanzen verbessert hat. Dazu haben die Prüfungseinsätze und die Schulungen der LFRK durch die BFRK beigetragen.

Die Prüfungsfeststellungen wurden in der Klausur der BFRK vom 14. bis 16. Oktober 2016 ausgewertet.

Neben den durchgeführten Prüfungen in den Landesverbänden wurden von der BFRK auch Finanzfragen von Mitgliedern der Partei zu verschiedenen Themen und Dokumenten der Partei beantwortet, die im Parteivorstand oder bei der BFRK eingegangen sind.

Desweiteren hat die BFRK auf ihrer Klausur 2016 die Broschüre zur Einwerbung von Testamentsspenden erarbeitet. Die Broschüre "Wir alle sind Erben" wird nach rechtlicher Prüfung des Entwurfs gedruckt und kann genutzt werden.