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Konzept zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Das vom Parteivorstand auf seiner Sitzung am 22. und 23. März 2014 beschlossene Konzept zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Partei DIE LINKE wird mit Beschluss des Parteivorstandes vom 1. September 2019 wie folgt aktualisiert:

1. Einleitung - Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft

Im Programm der Partei DIE LINKE (Beschluss des Parteitags der Partei DIE LINKE vom 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt) ist verankert:

"DIE LINKE kämpft [...] für eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch Rahmenbedingungen findet, in denen er seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Talente entfalten kann, niemand außerhalb der Gesellschaft steht und jede und jeder sich einbringen kann."

Inklusion eröffnet allen Menschen die Möglichkeit, überall im politischen, sozialen und kulturellen Leben nicht nur dabei zu sein, sondern es auch selbstbestimmt aktiv gestalten zu können. Für DIE LINKE ist die Umsetzung dieses Menschenrechtes gleichbedeutend damit, eine gerechtere Gesellschaft für alle Menschen zu erkämpfen. Dabei ist sie der Überzeugung, dass die vollständige Umsetzung von Inklusion nur gelingt, wenn die kapitalistischen Verwertungsbedingungen überwunden werden.

In ihrem politischen Verständnis und in ihrem Handeln geht DIE LINKE - auf der Grundlage ihres Programms - von einem weiten Inklusionsbegriff aus. Das heißt: Unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter ermöglicht die Umsetzung von Inklusion allen Menschen ein Höchstmaß an Chancengerechtigkeit.

Gleichzeitig anerkennt DIE LINKE - ausgehend von der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) - dass es für Menschen mit Behinderungen aufgrund fehlender Barrierefreiheit besonders viele strukturelle Zugangsbeschränkungen gibt: auf dem Arbeitsmarkt, im Sozialraum, im Verkehr, in der Bildung und in der haupt- und ehrenamtlichen politischen Beteiligung. Leitlinie dieser Konvention ist die Anerkennung der Tatsache, dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind.

Wir wissen: Neues Handeln im Sinne der Konvention braucht neues Denken in der gesamten Gesellschaft - bei den politisch Verantwortlichen, bei den Bürgerinnen und Bürgern und auch bei den Menschen mit Behinderungen selbst. DIE LINKE will deshalb im Sinne des Artikels 8 der Konvention - Bewusstseinsbildung - dazu beitragen, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern. DIE LINKE will eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen sowie eine größere gesellschaftliche Anerkennung ihrer Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten erreichen.

Vor allem will sich DIE LINKE im Sinne des Artikels 29 der Konvention - Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben - für ein Umfeld einsetzen, in dem Menschen mit Behinderungen emanzipatorisch und ohne Diskriminierung gleichberechtigt mit anderen Politik gestalten und mitbestimmen können. Das heißt konkret, dass Menschen mit Behinderungen sowohl als Mitglieder, Sympathisierende, Wählerinnen und Wählern oder Besucherinnen und Besuchern am Parteileben teilnehmen als auch als Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten und an politischen Entscheidungsprozessen aktiv mitwirken können.

2. Inklusive Partei - Wir stärken politische Beteiligung und das Selbstvertretungsrecht von Menschen mit Behinderungen

Doch nach wie vor bestehen - neben der oft fehlenden baulichen Barrierefreiheit - viele soziale und kommunikative Barrieren sowie Strukturen der Fremdbestimmung, die Menschen mit Behinderungen tendenziell - in der Gesellschaft, aber auch innerhalb der Partei - ausschließen. Sie machen oft die Erfahrung, trotz hohem zeitlichem und fachlichem Aufwand nur wenig Einfluss zu haben. Immer wieder müssen sie erleben, dass andere für sie denken, für sie planen und für sie handeln.

Diese strukturellen Barrieren will DIE LINKE innerhalb der Partei weiter abbauen und eine Atmosphäre schaffen, in der sich alle Mitglieder ernst genommen fühlen und politische Partizipation auf Augenhöhe gelingen kann. Denn Menschen mit Behinderungen können ihre Interessen - auch gegen die noch immer allgegenwärtigen Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen - am überzeugendsten selbst vertreten.

DIE LINKE will dieses Selbstvertretungsrecht von Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen nach dem Prinzip "Nichts über uns ohne uns!" innerhalb der Partei befördern. Dafür sucht sie - gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen - nach geeigneten Strategien und Maßnahmen, um ihre vorhandenen Potenziale zu stärken und ihre Selbstkompetenz zur Wahrnehmung ihrer Teilhaberechte zu erhöhen. Das ist wichtig, weil ausgrenzende Strukturen wie Sonderschulen, Wohneinrichtungen und Werkstätten sie oft in ihrem Selbstwertgefühl beschränken und sie hemmen, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Talente voll zu entfalten.

Menschen mit Behinderungen wollen sich jedoch nicht nur in der so genannten Behindertenpolitik engagieren, sondern sich auch in alle anderen Politikbereiche einmischen und dafür ggf. für verschiedene Funktionen kandidieren. DIE LINKE findet deshalb Wege, Kandidatinnen und Kandidaten auf europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene so zu unterstützen, dass sie eine faire Chance haben und behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden.

Auch über die Partei hinaus setzt sich DIE LINKE für die gleichberechtigte politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen ein und strebt dafür die notwendigen Veränderungen gesellschaftlicher Strukturen an. So ist DIE LINKE der Überzeugung, dass echte, inklusive Beteiligung auf Augenhöhe nicht in den kommunalen Behinderten-Beiräten stattfindet, sondern dass das nur eine - nicht inklusive - Übergangslösung sein kann. Letztendlich muss es darum gehen, dass Menschen mit Behinderungen sich in die gesamte Kommunalpolitik einbringen und nicht nur ihre eigenen, sondern die Belange aller Bürgerinnen und Bürger in den kommunalen Gremien, also insbesondere in den Ausschüssen, vertreten. Bis dahin fordert DIE LINKE echte Mitbestimmung durch Frage-, Rede- und Antragsrecht sowie ein Vetorecht der bestehenden kommunalen Behinderten-Beiräte. Diese Beiräte verfügen gegenwärtig oft nicht über ausreichende Mitbestimmungsrechte - etwa bei nicht barrierefreien Baumaßnahmen im öffentlichen Raum.

Gleichzeitig tritt DIE LINKE dafür ein, dass auch Menschen mit Assistenzbedarf sich politisch haupt- und ehrenamtlich engagieren können und dafür bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz erhalten. Auf parlamentarischer Ebene kämpft DIE LINKE deshalb für eine grundlegende Regelung zur persönlichen Assistenz.

3. Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für Inklusion

Die Herstellung von umfassender Barrierefreiheit ist für DIE LINKE die Grundvoraussetzung für selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe und Beteiligung. Deshalb setzt sie sich überall - innerhalb und außerhalb der Partei - konsequent für Barrierefreiheit ein. Sie lässt sich dabei von der Überzeugung leiten, dass Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit Behinderungen dienlich ist, sondern − gemäß dem "Design for all" (de.wikipedia.org/wiki/Design_f%C3%BCr_Alle ) − einen Nutzen für alle Menschen hat. Sie orientiert sich dabei an Artikel 9 der UN-BRK (vergl. Schattenübersetzung UN-BRK Artikel 9) zur Barrierefreiheit und an der DIN 18040 (1 und 2)

DIE LINKE will Barrierefreiheit durch folgende Maßnahmen gewährleisten:

  • Für alle Geschäftsstellen der Partei wird Barrierefreiheit angestrebt. Befördert wird dies durch eine jährliche Preisvergabe für barrierefreie Büros und durch die Verpflichtung von Kandidierenden der Partei zu den Landtags- und Bundestagswahlen, barrierefreie Wahlkreisbüros einzurichten.
  • Von der Bundespartei finanzierte Parteiveranstaltungen müssen barrierefrei sein, jede Finanzierung von Veranstaltungen wird an diese Bedingung geknüpft. Um barrierefreie Veranstaltungen der Partei zu gestalten, sind die Hinweise einer entsprechenden Checkliste (Anlage) einzuhalten.
  • Bundes- und Landesparteitage sowie zentrale Großveranstaltungen (z. B. in den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlkämpfen) sind barrierefrei auszurichten. Die Hauptreden werden in Gebärdensprache übersetzt oder es wird Schriftdolmetschung angeboten. Bei Wahlen ist zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihr Wahlrecht uneingeschränkt wahrnehmen können (u. a. Wahlkabinen, die mit Rollstuhl und Assistenz benutzt werden können).
  • Das Parteiprogramm und die Wahlprogramme zu Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen (ggf. die Kurzfassungen) sowie wichtige Dokumente werden in Audiofassungen, Brailleschrift und Leichter Sprache zur Verfügung gestellt.
  • Die Internetseiten der Partei sind barrierefrei entsprechend der DIN 18040 zu gestalten.
  • Bei allen Veranstaltungen und Konferenzen auf Europa-, Bundes- und Landesebene wird der Bedarf an Assistenz und barrierefreien Materialien im Vorfeld abgefragt.
  • Die Teilnahme von Assistentinnen und Assistenten an Veranstaltungen wird zu den gleichen Bedingungen wie die Teilnahme von anderen Genossinnen und Genossen (z. B. Delegierten und Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit beratender Stimme) finanziert.

4. Barrierefreie Kommunikation

Ziel des Teilhabekonzeptes der Partei ist es, so viele Barrieren wie möglich abzubauen und so viele Menschen wie möglich zu beteiligen. Maßgeblich sind für DIE LINKE die Vorschriften BITV2.0 und DIN 32/9/75. Das heißt:

Onlinekommunikation:

Für die Gestaltung von Internetseiten ist das LINKE CMS zu verwenden, weil es barrierefrei ist.

Bei der Gestaltung der Websites (Bund / Land / Kreise, Zusammenschlüsse) sind bei Nutzung des LINKEN CMS folgende Vorgaben einzuhalten:

  • Werden Audios oder Videos verwendet, ist der gesprochene Text parallel in schriftlicher Form zu publizieren. Das kann durch einen Link geschehen, der auf der entsprechenden Internetseite in räumlicher Nähe zum Audio oder Video abgelegt wird. (Statements auf Pressekonferenzen!) Unabhängig davon sind alle Videos mit Untertiteln zu versehen.
  • Enthält ein Video bewegte Bilder, also mehr als nur das Bild der oder des Sprechenden auf einer Pressekonferenz, ist auf einem separaten Kanal eine Audiodeskription zu veröffentlichen. Ist der Szenenwechsel des Videos so schnell, dass die Audiodeskription nicht folgen kann, ist eine Deskription als Text beizufügen.
  • Im Interesse des flüssigen Lesens und der Maschinenlesbarkeit ist auf eine »gegenderte« Schreibweise zu verzichten. Es ist also stets von "Nutzerinnen und Nutzern" zu schreiben. (Vgl. dazu www.netz-barrierefrei.de)
  • Nach Möglichkeit ist bei allen relevanten Texten eine Fassung in einfacher Sprache beizufügen.
  • Die Angebote müssen klar strukturiert sein; dazu gehört, dass der Hauptinhalt einer Seite immer mit einer H1-Überschrift eingeleitet wird, die durch CSS dem Layout angepasst werden kann.
  • wenn Technologien wie JavaScript und Flash oder Slideshows und eingebundene Bewegtbilder, die den Zugang für Lesegeräte beschränken, eingesetzt werden, muss es eine alternative Darstellung geben: Bildunterschriften, Bilderklärungen, Untertitel; für Videos muss es Abschriften oder Untertitel geben;
  • Links müssen mit einem Hinweis (z. B. hier klicken") dargestellt werden;
  • Texte im PDF-Format müssen im Internet für Lesegeräte aufbereitet sein.

Klassische Kommunikation:

Die Richtlinien des Erscheinungsbildes der LINKEN sind auch deshalb zu beachten, weil es den Kriterien der Barrierefreiheit folgt.

Bei der Erstellung von Printmaterialien sind folgende Prinzipien besonders zu beachten:

  • kontrastreiche Farben, eine klare Gliederung von Text- und Bildteilen;
  • große Buchstaben auf den Plakaten (60 Punkt aufwärts);
  • serifenlose Schriften, linksbündiger Flattersatz in den Dokumenten (Folder, Broschüren);
  • kein Text auf Bildern;
  • großes Logo;
  • Parteiprogramm, Wahlprogramm, Satzung und Ordnungen der Partei werden als Audio-Fassung hergestellt, ebenso eine Kurzfassung des Programms und der Wahlprogramme in leichter Sprache, als Audio und in Brailleschrift produziert. Die Landesverbände setzen das analog für die Wahlprogramme um.

5. Umsetzung

Das Konzept wird von oben nach unten umgesetzt, das heißt, auf Bundesebene werden die höchsten Maßstäbe angelegt: Bundesparteitage und vom Parteivorstand organisierte Veranstaltungen müssen barrierefrei sein.

Anspruch der LINKEN ist es, grundsätzlich - unabhängig davon, ob sich ein Mensch mit besonderen Bedarfen für eine Veranstaltung angemeldet hat - höchstmögliche Barrierefreiheit vorzuhalten. Dieser Anspruch richtet sich an jede Ebene der Partei und will gewährleisten, dass sich Menschen mit Behinderungen am Ort ihrer Wahl am Parteileben beteiligen können. Besonders die Angebote der Politischen Bildung müssen barrierefrei sein, um einladend für Menschen mit Behinderungen zu sein. Das heißt, Assistenzbedarf, Bedarf an Übersetzungen in Braille, Gebärdensprache oder Einfache Sprache werden bei der Ausschreibung von Veranstaltungen abgefragt.

Basisorganisationen, Zusammenschlüsse und Arbeitsgruppen sind gefordert, zumindest bedarfsorientiert Barrierefreiheit herzustellen.

Die höheren Kosten für die barrierefreie Kommunikation sind von vornherein einzuplanen.

Der Parteivorstand beruft eine Beauftragte/einen Beauftragten für Inklusion. Diese Person bildet mit anderen aus dem Kreis der Landesgeschäftsführerinnen und Landesgeschäftsführer und der Landesschatzmeisterinnen und Landeschatzmeister, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle und zwei Mitgliedern des Sprecherinnen- und Sprecherrates der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik eine AG Teilhabe (eine Gruppe von sechs bis acht Personen), die die Umsetzung dieses Konzeptes überprüft (z. B. die Einhaltung der Verpflichtungen für barrierefreie Wahlkreisbüro oder der Kommunikationsvorgaben).

Die/der Inklusionsbeauftragte berichtet dem Parteitag zweijährlich, der Parteivorstand befasst sich jährlich mit dem Bericht der/des Inklusionsbeauftragten.

Jährlich werden barrierefreie Geschäftsstellen und Wahlkreisbüros ausgezeichnet. Die AG Teilhabe organisiert die Ausschreibung und entscheidet über den oder die Preisträgerinnen und Preisträger.

Den Landesverbänden wird empfohlen, analog zu verfahren, das heißt, eine Landesinklusionsbeauftragte/ einen Inklusionsbeauftragten nebst einer AG Teilhabe auf Landesebene zu berufen sowie die Umsetzung des Konzeptes der inklusiven Partei zweijährlich auf einer Beratung mit den Kreisvorständen unter Hinzuziehung der jeweiligen LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik zu thematisieren.

Anhang Checkliste

Was soll in der Vorbereitung und Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen der Partei DIE LINKE beachtet werden?

Unter Barrierefreiheit verstehen wir nach §4 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG):

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

Bei den Einladungen:

  • leichte Sprache, Piktogramme, große Schrift, Einladung auch auf barrierefreier Internetseite;
  • langfristige Planung von sechs bis acht Wochen;
  • Anreisebeschreibung inklusive Benennung von Anreisemöglichkeiten im barrierefreien ÖPNV;
  • bei Konferenzeinladungen: Zielgruppen klären, Einladungsschlüssel und Verteiler auf Vielfalt überprüfen; Expertinnen- und Expertenrat einholen;
  • möglichst direkt adressieren (Frauengruppe, Heimbeirat, Werkstattrat usw.);
  • Bedarf an technischen Hilfsmitteln abfragen;
  • Bedarf an Betreuung von Kindern mit Behinderungen abfragen;
  • um Anmeldung bitten und dabei Assistenzbedarf und besondere Essenseinschränkungen abfragen.

Bei der Auswahl der Räume:

  • Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln;
  • Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in unmittelbarer Nähe (3,50 Meter breiter Kopfparkplatz);
  • Schwellen- und stufenloser Zugang, Handläufe; klare Kennzeichnung von Schwellen und Stufen;
  • ggf. Rampe (Neigung max. 6%) für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer / Benutzerinnen und Benutzer von Rollatoren;
  • Räume, die nur über Stufen und Treppen erreichbar sind, sollten zumindest so ausgestattet werden, dass Unfälle und Stürze vermieden werden können. Dazu gehört vor allem das Markieren dieser Gefahrenstellen;
  • breite, leicht zu öffnende Eingangstüren (mindestens 90 cm);
  • ggf. kontrastreiche, gut lesbare Hinweisschilder / Beschilderung in Braille- oder Reliefschrift;
  • gute Ausleuchtung;
  • gute Akustik, Mikrofonanlage, Induktionsschleife anbieten;
  • barrierefreie Toilette;
  • großzügige Sitzverteilung und Stuhlanordnung;
  • Durchgänge breit genug für Rollstühle;
  • Sitzplätze für Menschen mit Behinderungen bzw. Rollstuhlplätze in Podiumsnähe;
  • Podiumszugang barrierefrei bzw. separates Saalmikrofon für Menschen mit Behinderung;
  • Tische in Sitzhöhe für die Pausen;
  • Sicherstellen, dass Blindenführhund in alle Räume hineindarf;
  • Wahlkabine für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Assistenz zugänglich.

Checkliste Treppen

  • Treppen müssen gerade Läufe haben / es sollten beidseitig Handläufe angebracht sein;
  • erst ab einem Innendurchmesser von 2 m sind gebogene Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Fähigkeiten sowie für sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar;
  • die erste und letzte Stufe sollte für sehbehinderte Menschen kontrastreich, trittsicher und dauerhaft markiert sein;
  • bei nur drei Stufen müssen alle Stufen markiert sein.

Zur Assistenz:

  • Assistenzbedarf abfragen;
  • Unterstützung schon vor der Tür;
  • Gebärdensprach- bzw. Schriftdolmetscherinnen und -dolmetscher;
  • Vorträge in Bild und Schrift.

Zur Veranstaltungsstruktur:

  • Beginn nicht vor 10:00 Uhr morgens;
  • klare Tagesstruktur, Programmpunkte in Wort und Bild einblenden;
  • Programm vorstellen;
  • ausreichende Pausen, pünktliches Ende;

Referentinnen und Referenten sollten beachten:

  • Leichte Sprache;
  • Bild- und Schriftbegleitung (Achtung bei Präsentationen), Übersetzung in Gebärdensprache;
  • Vortrag als Handreichung auf der Tagung;
  • Dokumentation im Internet in Wort und Bild;
  • Erinnerungskärtchen, die auf eine geplante Veröffentlichung der Dokumentation hinweisen.

Essen:

  • Notwendigkeit spezieller Kost vorher abfragen;
  • Kennzeichnung in Schrift und Bild (vegetarisch, vegan, Rind und Schwein, diabetisch, Alkohol ...);
  • Erreichbarkeit des Buffets auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer (Höhe, Platz);
  • Tische in Sitzhöhe.

Für Veranstaltungen mit Übernachtungen:

  • Bereitstellung von genügend barrierefreien Zimmern und Sicherung einer barrierefreien Erreichbarkeit der Unterkunft;
  • Assistentinnen und Assistenten einplanen.