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Formalien des Mitgliederentscheids

Vertrauensgruppe für die Vorbereitung des Mitgliederentscheids

(Beschluss des Bundes-parteitags, 27.02.2021)

  • Lydia K.
  • Tilman L.
  • Jörg S.
  • Halina W.
  • Stefan W.

 

Abstimmungskommission

(Beschluss des Parteivorstandes 2022/065)

  • Claudia Haydt (LGF LV Baden- Württemberg)
  • Andreas Hein-Foge (LGF LV Bremen)
  • Lars Kleba (LGF LV Sachsen)
  • Sabine Krems (LV LGF Sachsen-Anhalt)
  • Martin Wittmack (LGF LV Hamburg)
  • Stefan Wollenberg (LGF LV Brandenburg)
  • NN
  • NN

 

Zur Durchführung eines Mitgliederentscheids im Jahr 2022 über das BGE

(Beschluss des Parteivorstandes 2021/239)

Der Parteitag hat am 27. Februar 2021 beschlossen, dass ein Mitgliederentscheid zum Thema »Bedingungsloses Grundeinkommen« (BGE) stattfinden soll.

Der Beschluss ist hier zu finden: https://gleft.de/4La 

Im Beschlusstext ist festgehalten, dass der Mitgliederentscheid spätestens ein Jahr nach der Bundestagswahl 2021 stattfinden soll, der späteste Termin ist also der September 2022.

 

Aus der Ordnung für Mitgliederentscheide (https://gleft.de/4Lb) ergibt sich folgender Ablauf:

 

November/Dezember 2021

Abstimmung mit den Vertrauenspersonen über den vorliegenden Zeitplan (entsprechend 4. d. des Parteitagsbeschlusses) – diese Abstimmung ist am 1. Dezember 2021 erfolgt.

Kostenkalkulation und Festlegung der Aufteilung zwischen Parteivorstand und Landes-verbänden (Satzung: »Die Kosten eines Mitgliederentscheids tragen alle Gebietsverbände gemeinsam.«) Vorschlag für die Aufteilung aus dem Bundesfinanzrat, der am 29. Januar 2022 tagt.

 

11./12. Dezember 2021 im Parteivorstand

Information über die Planung des Mitgliederentscheids und Beschluss über die Finanzaufteilung

 

15./16. Januar 2022 im Parteivorstand

Konzept für die Diskussion in der Partei, entsprechend Punkt 5 des Parteitagsbeschlusses:

»5. Der Bundesparteitag beauftragt den Partei-vorstand damit, zur Entscheidungsfrage des Mitgliederentscheides geeignete parteiöffentliche Foren der Diskussion schaffen, in der sowohl Pro- als auch Contra-Positionen angemessen vertreten sind, etwa durch Parteikonferenzen und politische Materialien. Der Parteivorstand wird beauftragt, für diese innerparteiliche Diskussion bis zum Mitgliederentscheid ein Konzept zu erarbeiten und Materialien zu verbreiten, die gewährleisten, dass gleichgewichtig Pro- und Contra-Positionen und Argumente vorgebracht und zur Kenntnis genom-men werden können.«

Ein solches Konzept soll Regionalkonferenzen im Vorfeld des Parteitages in allen Landesverbänden mit zwei Themenblöcken beinhalten: der Leitantrag zum Bundesparteitag und die kontroverse Diskussion zum BGE. Zum BGE wird zu den Regionalkonferenzen ein Referent*innenpool der Positionen Pro und Contra zusammengestellt. Diesen werden die Reisekosten zu den jeweiligen Konferenzen erstattet.

Zur Vorbereitung der Diskussion wird eine Broschüre erstellt in der Pro und Contra zu Wort kommen. Denkbar ist auch, dass dort auch eine Stellungnahme des PV zum Mitgliederentscheid veröffentlicht wird.

 

Für den Parteitag wird ein Antrag des Parteivorstandes zu sozialen Garantien – existenzsichernder Mindestlohn, sanktionsfreies Mindesteinkommen bei Erwerbslosigkeit und existenzsichernde Mindestrente – erarbeitet.

 

Januar oder Februar 2022

Beschluss über Kosten des Mitgliederentscheids. Die Kosten (unmittelbare Kosten der Abstimmung sowie Broschüre und Reisekosten der Referent*innen) werden gemeinsam von Bund und Ländern getragen (Vorschlag: proportional zur Finanzkraft).

 

Februar 2022

Parteivorstand beschließt über Position zum BGE, mit der er in den Mitgliederentscheid geht.

(Dieses Votum ist formal nicht erforderlich.)

 

Februar bis August 2022

Phase der Diskussion und Meinungsbildung. Zu klären ist, welche Rolle der Parteitag in dieser Phase haben soll.

 

April 2022

Bestimmung einer Abstimmungskommission im Parteivorstand

 

6. September 2022

Versand der Abstimmungsunterlagen, damit diese bis 13. September 2022 überall vorliegen.

 

13. bis 26. September 2022

Zeit der Abstimmung (laut Ordnung für Mitgliederentscheide 14 Tage zwischen Erhalt und Rücksendung)

 

30. September 2022

Auszählung des Mitgliederentscheids.

 

Im Falle einer Mehrheit für das BGE muss der Parteivorstand innerhalb eines Jahres (bis 30. September 2023) dem Bundesparteitag eine entsprechende Änderung des Parteiprogramms vorschlagen und die Forderung nach einem BGE in den nächsten Vorschlag für ein Bundestagswahlprogramm aufnehmen.