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Beitragstabelle

Die Höhe deines Mitgliedsbeitrags hängt davon ab, wieviel Du verdienst und wie hoch dein verfügbares Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, Unterhaltspflichten und anderen besonderen Belastungen ist. Als einzige Partei nehmen wir keine Spenden von Unternehmen an. Deshalb sind wir auf   höhere Mitgliedsbeiträge als andere Parteien angewiesen. Eine Orientierung, wie hoch dein Beitrag sein sollte, findest du in unserer Beitragstabelle. Berücksichtige auch, dass du einen Teil deines Beitrags auch vom Finanzamt erstattet bekommst. Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Darüberhinaus sind weitere Zuwendungen an politische Parteien als Sonderausgaben nach dem EStG § 10 b Absatz 2 wiederum bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.

Monatliche Einkünfte und Bezüge in Euro Monatlicher Beitrag in Euro
Mitglieder ohne Einkommen und Transferleistungsbeziehende* 1,50
bis 500 3,00
über 500 bis 600 5,00
über 600 bis 700 7,00
über 700 bis 800 9,00
über 800 bis 900 12,00
über 900 bis 1000 15,00
über 1000 bis 1100 20,00
über 1100 bis 1300 25,00
über 1300 bis 1500 35,00
über 1500 bis 1700 45,00
über 1700 bis 1900 55,00
über 1900 bis 2100 65,00
über 2100 bis 2300 75,00
über 2300 bis 2500 85,00
darüber: 4 Prozent des Nettoeinkommens
   
* Bezieherinnen und Bezieher von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).  

Mitgliedsbeitrag für die Partei der Europäischen Linken (EL)

Jedes Mitglied entrichtet zusätzlich zu seinem Mitgliedsbeitrag einen Beitrag für die Partei der Europäischen Linken (EL). Die Höhe dieses Beitrags wird vom Mitglied selbständig festgelegt und beträgt mindestens 0,50 Euro je Monat. Mitglieder mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis 700 Euro sind von der Zahlung des EL-Beitrages befreit. Der Mitgliedsbeitrag für die EL wird als Jahresbeitrag erhoben.