Über den Staat und die Rechtsordnung im Entwurf des Parteiprogramms der LINKEN vom 23. März 2010
Stellungnahme des Ältestenrates
1. Wie in der Präambel des (übrigens einstimmig verabschiedeten) Parteiprogramm-Entwurfs festgestellt wird, geht DIE LINKE u.a. von den Traditionen der Demokratie und des Sozialismus, der Kämpfe für Menschenrechte und Emanzipation aus. Wir wollen alle gesellschaftlichen Verhältnisse überwinden, in denen Menschen ausgebeutet und entrechtet werden. Weil der Kapitalismus auf Ungleichheit, Ausbeutung, Unterdrückung, Expansion und Konkurrenz beruht, kämpfen wir für einen Systemwechsel. In einem längeren emanzipatorischen Prozess soll eine Gesellschaft des demokratischen Sozialismus verwirklicht werden.
2. Zum System des gegenwärtigen Kapitalismus in der Bundesrepublik gehört seine Staats- und Rechtsordnung. Sie ist das Ergebnis des Kräfteverhältnisses zwischen den verschiedenen Klassen, Schichten und Parteien in der Gesellschaft, vor allem der wirtschaftlichen Machtverhältnisse. Auch wenn der Staat nicht die Ursache des Kapitalismus ist, so garantiert er doch sein Funktionieren. Ohne ihn gäbe es das gegenwärtige System des Kapitalismus in Deutschland nicht. Gegen die sich verschärfenden Ausbeutungstendenzen wie gegen die antidemokratischen, auch grundgesetzwidrigen und den internationalen Menschenrechten widersprechenden Unterdrückungsvorgänge haben unsere Genossen aus der "alten Bundesrepublik" jahrzehntelang aufopferungsvoll gekämpft und sich dabei mit gutem Recht auf das Grundgesetz und damit auf die Legalität ihres Kampfes berufen. Wer allerdings einen Systemwechsel, also eine grundlegende Veränderung der tatsächlichen Machtverhältnisse erkämpfen will, der muss auch für eine dem Sozialismus gemäße Staats- und Rechtsordnung eintreten, mit deren Hilfe statt Kapitalherrschaft eine sozialistische Demokratie ermöglicht wird. Dabei würden die (bisher nie angewendeten) Grundgesetzartikel 15 (Vergesellschaftung von Produktionsmitteln) und 74, Ziffer 16 (Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Macht) den Kampf für eine Überwindung des Kapitalismus legalisieren. Darauf sollte sich der Programmentwurf berufen, in dem bisher eine grundlegende Charakteristik der gegenwärtigen Staatsmacht (einschließlich ihrer Apparate, ihrer Funktionen und ihrer förmlichen Verfasstheit) fehlt, obwohl im gesamten Programmentwurf Staat und Recht bei der erstrebten Umgestaltung der Gesellschaft eine wesentliche Rolle zugedacht wird. (Verstaatlichung von Banken etc., Rahmensetzung und Kontrolle bei Produktion und Verteilung, Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit, Gestaltung der Sicherheitspolitik bis hin zu möglichen Regierungsbeteiligungen.) Aus diesem Defizit erwachsen einerseits Gefahren einer Überschätzung der Möglichkeiten, was linke Politik durch, mit und in der gegenwärtigen Staatsmacht erreichen könnte und andererseits Gefahren einer Unterschätzung ihrer systemsichernden und repressiven Funktionen.
3. Es führt zu fundamentalen Fehleinschätzungen, wenn der Staat auf den unmittelbaren Gewalteinsatz von Militär und Polizei reduziert wird. Lenins Satz: "Der Staat ist ein Organ oder eine Maschine der Gewaltanwendung einer Klasse gegen eine andere (LW 26/100; 29/382) kann nicht als eine Charakterisierung des Gesamtverhältnisses von Staat und Gesellschaft im Kapitalismus und schon gar nicht im "staatsmonopolistischen Kapitalismus" (LW 25/395) verstanden werden. Das Kapital braucht den Staat und das von diesem gesetzte wie durchzusetzende Recht auch im Akkumulations- und Reproduktionsprozess u.a. als Garant des Privateigentums an Produktionsmitteln (wie auch des persönlichen Eigentums) und der Einhaltung von Wirtschafts- und persönlichen Verträgen, als Finanzier und Garant für die Bereitstellung notwendiger Infrastrukturen und für die Reproduktion und Reparation des Arbeitskräftepotenzials, einschließlich Bildung und Gesundheit. Andererseits ist der Staat auf eine funktionierende Kapitalakkumulation angewiesen, damit er über Steuereinnahmen diese Aufgaben erfüllen kann. Staat und Kapital stehen also in einem strukturell begründeten Abhängigkeitsverhältnis, wie es von Marx im Kapital (besonders MEW 25/452ff.) vorausschauend analysiert wurde. Marx hat darauf hingewiesen, dass der bürgerliche Staat immer auch zur "Verrichtung der gemeinsamen Geschäfte, die aus der Natur aller Gemeinwesen hervorgehen", tätig wird, dass jedoch auch diese Funktionen "im kapitalistischen System unmittelbar und unzertrennbar verquickt" sind mit der Funktion, die "aus der Herrschaft des Kapitals über die Arbeit entspringt." (MEW 23/253, 504ff.) Um "die Anerkennung einzelner Interessen der Arbeiter in Gesetzesform" (MEW 4/471) zu erzwingen, wird die politische Organisation der Arbeiterklasse als unverzichtbare Bedingung benannt.
4. Ein Programm der LINKEN wird verfestigte strukturelle und funktionelle Entwicklungen der Staatsmacht in der Bundesrepublik seit den letzten Jahrzehnten zu berücksichtigen haben. Darunter die Tatsache, dass der Machtzuwachs insbesondere des Finanzkapitals nicht mit einem Rückzug oder einer Schwächung der Staatsmacht einhergegangen ist, sondern von ihr aktiv vor allem durch Rechtsetzung und/oder Rechtsverhinderung und durch neue Staatspraktiken ermöglicht und gefördert wurde, darunter durch einen (vom Grundgesetz legalisierten) Lobbyismus mit größerem Umfang und mit stärkerem ökonomischem Potenzial als zuvor und in neuen Formen. Interessen des Finanz-/Großkapitals werden direkter in Staatspolitik umgesetzt. Zugleich wird der Staat stärker abhängig von den Wirtschaftseliten. In ähnlicher Richtung wirken die Internationalisierung von Volkswirtschaften und Kapital und die vornehmlich von den nationalen staatlichen Exekutiven aktiv voran getriebene gesamtgesellschaftliche Regulierung durch zwischenstaatliche Organe wie der EU. Zugleich werden vor allem auf regionaler und lokaler Ebene neue Strukturen und Mechanismen zur Verflechtung staatlicher und zivilgesellschaftlicher Organisationsformen sowohl zur effektiven Kapitalverwertung als auch zur Integration von Teilen der Bevölkerung entwickelt. Die Staatsmacht ermöglicht und verstärkt auch auf diese Weise Elemente nichtstattlicher Kapitalherrschaft durch Entsolidarisierung, Unterordnung, "Verhandlungsdemokratie" und "Konsensbildung" zugunsten der ökonomisch Herrschenden.
Schließlich übernimmt die Staatsmacht auch in der Bundesrepublik neue Aufgaben im Rahmen einer militärisch aggressiven Außenpolitik, bei der Ausplünderung der sog. Dritten Welt und im internationalen "Antiterrorkampf", was zwangsläufig mit unsozialer und antidemokratischer Politik nach Innen verbunden ist. Im Kampf gegen fremdenfeindlichen, rassistischen und neofaschistischen Ungeist und rechtswidrige Handlungen nimmt der Staat seine auch aus dem Grundgesetz erwachsenen Pflichten vielfach nicht wahr.
Alles in allem wird der Klassencharakter der Staatsmacht bis auf die Ebene der Bundesländer und Kommunen herunter stärker und nachhaltig ausgeprägt. Gesellschaftliche Entwicklungen werden in hohem Maße mittels politisch-staatlich durchgesetzter Marktprozesse reguliert. Es wird strukturell und funktional schwieriger für sozial Benachteiligte und demokratische Kräfte, darunter die LINKE, Inhalte der Staatstätigkeit zu beeinflussen.
5. Mit marktangepassten Veränderungen in den Funktionen der Staatsmacht gehen zunehmend antidemokratische, Bürgerrechte verletzende Tendenzen der Ausgestaltung der bürgerlich-demokratischen Staatsform in der Bundesrepublik einher und erleichtern sie. Der Programmentwurf führt zutreffend aus, dass "der Kapitalismus die Grundlagen von Demokratie als Herrschaft des Volkes untergraben" hat (IV, S. 13) und orientiert auf Gegenwehr und Alternativen.(II, S. 7; III, S. 11) Mit Recht spricht er sich u.a. für mehr direkte Demokratie, für politische Streiks und Generalstreik als Kampfmittel der Beschäftigten und für die Demokratisierung aller Gesellschaftsbereiche aus.(I, S. 4) Vorschläge für Runde Tische oder Wirtschafts- und Sozialräte auf allen Ebenen und deren Initiativrechte für Gesetzgebungen (III, S. 10) weisen als Ergänzung zu Parlamenten, bereits über die gegenwärtige Staats- und Rechtsordnung hinaus.
Wir meinen, dass der Kampf gegen die Einschränkung und Aushöhlung der bürgerlich-demokratischen Staatsform Bestandteil und Voraussetzung eines erfolgreichen Einsatzes auch für soziale Zielstellungen der Linken ist. Alternative politische Inhalte werden ohne demokratisierte und neue Formen des Politikmachens kaum zu verwirklichen sein, und dies bereits im Kampf gegen neoliberale Auswüchse des Kapitalismus. Ein Systemwechsel ist gewiss mehr von außerparlamentarischen Aktionen und einem Aufbruch vor allem betroffener Klassen und Schichten des Volkes als von Tätigkeiten einer Linkspartei im parlamentarischen System zu erwarten. Insofern ist es richtig, wenn im Abschnitt V des Programmentwurfs nicht nur darauf orientiert wird, sich auf den "außerparlamentarischen Druck" zu stützen, sondern gesellschaftlichen Widerstand gegen die Kapitalherrschaft zu mobilisieren. Zu entwickelnde Gegenmacht hätte ihre Institutionalisierung anzustreben. Und sicher könnte eine parlamentarische Opposition, ausgestaltet auch als Faktor einer alternativen Machtorganisation, Veränderungspotenziale wirksam stärken.
6. Anknüpfend an unserer eingangs geäußerten Position wollen wir klarstellen, dass der Kampf gegen die Aushöhlung und Einschränkung von Bürgerrechten ebenso wie der Einsatz für die demokratische Umgestaltung der Gesellschaft im gegenwärtigen Grundgesetz durchaus einen Verbündeten hat. Über die legale Möglichkeit der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln (Art. 15) und die Verhinderung von Missbrauch wirtschaftlicher Macht (Art. 74) hinaus, gibt es gem. Art. 14 die Verpflichtung für die Eigentümer (auch von Produktionsmitteln), dass der Gebrauch ihres Eigentums dem Wohl der Allgemeinheit dienen solle. Das Grundgesetz ist insoweit wirtschaftspolitisch neutral, es legt die Bundesrepublik nicht auf den Kapitalismus fest. Vielmehr werden wir zu einer neuen Wirtschaftsordnung verpflichtet, wenn wir die soziale Staatszielbestimmung als eine der Fundamentalnormen des Grundgesetzes (Art. 20 I; 23 I; 28 I; 79 III ) und demokratische Gebote verwirklichen wollen.
Mit ihrem Einsatz für die grundlegenden Bürgerrechte als unverzichtbarer zivilisatorischer Errungenschaft verteidigt DIE LINKE das Grundgesetz ebenso wie mit ihrer Ablehnung der Beteiligung der Bundeswehr am Krieg in Afghanistan (Art. 25, Art. 26 ) oder mit ihrem Widerstand, das Grundgesetz so zu ändern, dass die Bundeswehr über die vorgesehenen Fälle hinaus, legal im Innern des Landes eingesetzt werden könnte. (Art. 87a; 115a ) Wir bestehen auf der Feststellung, dass die immer noch fortdauernde Überwachung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz selbst grundgesetzwidrig und deshalb sofort einzustellen ist.
7. Die Position der Linken zur Staats- und Rechtsordnung hat allerdings auch zu berücksichtigen: Laut Grundgesetz Art.1 Absatz I bekennt sich das Volk der Deutschen zu den Menschenrechten; der Staat der Deutschen aber ist laut Absatz II dieses Artikels nur an die Grundrechte gebunden. Das macht insofern einen erheblichen Unterschied aus, als die Vereinten Nationen in ihrer Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 sowie in den beiden (für die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlichen) Menschenrechtspakten von 1966/76 auch das Recht auf soziale Sicherheit und Betreuung, Das Recht auf Arbeit (!), das Recht auf Erholung, das Recht auf Bildung sowie das Recht auf Kultur gleichermaßen zu den für alle Menschen unveräußerlichen Rechten zählen, während man in den im Grundgesetz – Art. 2 bis 19 – aufgelisteten Grundrechten genau diese Rechte vergeblich sucht. Zwar findet man nicht nur das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, sondern wie erwähnt, auch das der Sozialstaatlichkeit im Grundgesetz, aber das der Sozialstaatlichkeit bleibt unspezifiziert und es lassen sich aus ihr – anders als aus der Rechtsstaatlichkeit – keine Ansprüche für ein menschenwürdiges Leben einklagen. Wolfgang Abendroth hatte bereits in den 50er Jahren herausgearbeitet, dass die im Grundgesetz enthaltene Sozialstaatlichkeit keine individuellen Bürgerrechte zur Folge, aber doch wenigstens den mehr oder weniger naiven Glauben an die einzigartige Gerechtigkeit einer liberalkapitalistischen Sozialordnung negiert hat. Nicht zuletzt wegen der fehlenden sozialen Grundrechte meinen wir, dass sich die Frage nach einer Verfassung der Bundesrepublik, die gem. Art.146 Grundgesetz "von dem deutschen Volke in freier Entscheidung" zu beschließen wäre, und so das Grundgesetz ablösen würde, nicht erledigt hat.
8. Und schließlich ist zu bedenken, dass wesentlicher Gehalt und Normen des Grundgesetzes, vor allem seine wirtschaftspolitische Neutralität, auf Umwegen über die EU zunehmend unterhöhlt werden. Die EU ist – anders als laut Grundgesetz die Bundesrepublik – auf eine neoliberale Wirtschaftspolitik festgelegt. Im Art. 120 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU heißt es: "Die Mitgliedstaaten der EU handeln im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" und Art. 127 lautet: "Das europäische System der Zentralbanken handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb". Gegenüber der Staatsgewalt der einzelnen Mitgliedstaaten sind die EU-Rechtsakte selbständig und unabhängig, sie können nicht aufgehoben werden und ihnen kommt nach herrschender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Verbindung mit Art. 24 Grundgesetz im Falle eines Widerspruchs zu innerstaatlichem Recht, der Anwendungsvorrang zu.
Im Programmentwurf der LINKEN sollte der Lissabonner Vertrag von 2009 insgesamt kritischer eingeschätzt und deutlich ausgesprochen werden, dass in seinem Rahmen friedenspolitische, demokratische und soziale Zielstellungen für Europa nicht zu erreichen sind und entsprechender nationalstaatlicher Einsatz in Mitgliedsländern be- und verhindert wird. Entsprechend wären Schwerpunkte im Kampf der Linken gegen diesen Vertrag zu benennen. Das würde übrigens in Übereinstimmung mit Art. 23 I Grundgesetz stehen, wonach die Mitgliedschaft der Bundesrepublik in der EU zur Voraussetzung hat, dass die Union u.a. demokratischen und sozialen Grundsätzen entspricht, was zumindest in wesentlichen Bereichen eben durch den gegenwärtigen Lissabonner Vertrag nicht der Fall ist.
9. Im Unterschied zur Präambel gewinnt man vom Haupttext des Programmentwurfs zuweilen den Eindruck, dass es deren Autoren mehr um die Auswüchse des kapitalistischen Systems, etwa in Gestalt des "Finanzmarkt- und Raubtierkapitalismus" oder des "ungehemmten Gewinnstrebens der Banken" geht, was zu kritisieren sei und was eingedämmt werden soll. Wer aber einen Richtungswechsel in der herrschenden Politik erreichen will, um den Weg zu einer grundlegenden Umgestaltung der Gesellschaft zu öffnen, der muss den Kapitalismus als Ganzes, als Gesellschaftssystem überwinden wollen. Ohne machtverändernde Eingriffe in die Verwirklichung grundlegender Interessen von Eigentümern von Großkapital und –vermögen wird die "neoliberale Wende" des Kapitalismus nicht zu bekämpfen sein. Diese Interessen sind systemimmanent und Eingriffe konfliktfrei nicht zu haben. In Kap. III, (S. 9) spricht deshalb der Programmentwurf völlig zu Recht nicht nur von vielen notwendigen kleinen und großen Reformschritten, sondern auch von "Brüchen und Umwälzungen mit revolutionärer Tiefe".
10. Ausgehend von der Charakterisierung der bürgerlichen Staats- und Rechtsordnung und von Erfahrungen systemkritischer und linker Parteien in Vergangenheit, jüngster Geschichte und Gegenwart (über die Bundesrepublik hinaus) scheint es uns notwendig, auch im Rahmen der Programmdebatte Fragen von Regierungsbeteiligungen innerhalb der Gesamtstrategie der LINKEN sorgfältig zu analysieren und sich auf dieser Basis über Grundsätzliches auseinander zu setzen und zu verständigen. Im Programmentwurf wird zu Regierungsbeteiligungen völlig zu Recht im Zusammenhang mit dem lebensnotwendigen Gebot der Glaubwürdigkeit der Partei Stellung genommen. Hier gegebene Orientierungen (V, S. 18) sind hilfreich für notwendige offene Debatten und praktisch-politisches Handeln.
11. Am 28. August dieses Jahres hat das "Forum demokratischer Sozialismus" (fds) 13 Thesen zum Programmentwurf der LINKEN (auch in einer Kurzfassung von 5 Seiten) vorgelegt. Sie sind unter www.forum-ds.de nachzulesen. Darin wird dem Programmentwurf vorgeworfen, dass er den Gegenwartszustand der Bundesrepublik schwarz malt. Dies trifft, auch was die Staats- und Rechtsordnung angeht, mit Sicherheit nicht zu. Wohl aber wird in den Thesen "der Kapitalismus" schöngeredet, wenn ihm gegenwärtig eine "potenzielle Friedensfähigkeit" bescheinigt wird. (S. 4) Desgleichen gibt es Fehleinschätzungen hinsichtlich der "Verankerung von Demokratie und Menschenrechten" im Lissabonner Vertrag. (S. 4) Im Programmentwurf wird kein "Schuss auf das Winterpalais" und kein "Datum im Kalender" zum Übergang in den demokratischen Sozialismus vorausgesetzt, wohl aber wird ihm dies in den 13 Thesen (Kurzfassung, S. 1) unterstellt, um dann trefflich dagegen zu polemisieren. Ebenso werden in dem Programmentwurf keine "Haltelinien" gefordert, um den "Weg eines radikalen Reformismus abzuzäunen". (Thesen, S. 5) Eben, weil es dem Programmentwurf um "radikalen Reformismus" geht, der ohne Konflikte, Kampf und "revolutionäre Brüche" nicht zu machen ist, wird er in den Thesen auch unsachlich angegriffen, statt in eine produktive Sachdebatte einzutreten.
Bei der Erarbeitung dieses Positionspapiers wurden, wie stets im Ältestenrat, unterschiedliche Erfahrungen, Auffassungen und Positionen in einem Klima gegenseitiger Achtung diskutiert und bedacht.