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Ältestenrat

Zum Charakter der real existierenden EU, ihrer Krise und den Aussichten für ihre Veränderung

Analytisches Material aus dem Ältestenrat

Prof. Dr. Gregor Schirmer, Mitglied des Ältestenrats

 

Für linke EU-Politik – zumal  im schon angebrochenen Wahlkampf zum Europäischen Parlament – ist unerlässlich, dass man eine klare Vorstellung davon hat, was die Europäische Union eigentlich ist. Die gegenwärtige Verfasstheit der EU ist ausführlich in zwei völkerrechtlichen Verträgen festgeschrieben, dem Vertrag über die EU (EUV) und dem gleichrangigen Vertrag über die Arbeitsweise der EU

(AEUV). Es handelt sich nicht um originäre, sondern um alte Verträge,[1] die durch den Vertrag von Lissabon 2007 letztmalig geändert worden sind, nachdem ein EU-Verfassungsvertrag durch ablehnende Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war. Beide Verträge stellen das „Primärrecht“ der EU dar, die Grundlage für das „Sekundärrecht“, einem kaum zu durchdringenden Wust von Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und Beschlüssen.

 

Völkerrechtliche Verbindung juristisch souveräner Staaten

 

Die EU verkörpert einen objektiven Internationalisierungsprozess in Produktion, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Kultur bis ins Alltagsleben in einem Teil Europas. Sie ist aber kein suprastaatliches Gebilde, das über eigene souveräne Selbstbestimmung verfügt, sondern existiert als völkerrechtliche Verbindung von Staaten, die auch im fortschreitenden Integrationsprozess juristisch souverän geblieben sind. Sie haben einen Teil ihrer Funktionen und Hoheitsrechte an die EU und ihre Organe übertragen mit dem vorbehaltenen Recht, sie teilweise oder ganz (durch Austritt) wieder zurückzuholen. Die EU handelt entweder direkt über die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat, wo die Staats- und Regierungschefs entscheiden und im Rat der EU, wo die Fachminister der EU-Staaten sitzen oder über Organe, die ihre Existenz und Befugnisse von den Mitgliedstaaten herleiten (Kommission, Parlament, Europäischer Gerichtshof, Zentralbank, Rechnungshof). In den EU-Organen und deren Tätigkeit äußern sich die Machtverhältnisse zwischen den Mitgliedstaaten, ihren Konzernen und Großbanken. Man kann die EU als einen Ort des Austragens der Gegensätze zwischen den Mitgliedstaaten und des Suchens von Kompromissen zwischen ihnen sehen. Dabei setzt sich in der Regel der Wille der politisch, ökonomisch und militärisch stärksten Mitgliedstaaten, also vor allem Deutschlands und Frankreichs durch. Nach ihrem gesellschaftlichen Charakter ist die EU ein monopolkapitalistisches Unternehmung und zwar von ihren Anfängen an. Ihr Kernstück ist der EU-Binnenmarkt mit seinen vier „Grundfreiheiten“, freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit und freier Kapital- und Zahlungsverkehr. Ihr Agieren in den internationalen Beziehungen muss man als imperialistisch bewerten. Die Rechten sind in der EU im Vormarsch. So gibt es im Europa-Parlament eine ultrarechte Fraktion mit 35 Mitgliedern aus acht Ländern und im Rat mischen rechtspopulistische Minister aus Österreich und Italien mit. Chauvinismus und Klerikalismus breiten sich aus.

 

Dauerhafter Krisenzustand

 

Die EU befindet sich im Dauerzustand einer Krise in den Bereichen Wirtschaft und Währung, Soziales und Demokratie. Aber sie kann immer noch mit und in dieser Krise leben.

 

Das gegenwärtig eklatanteste Symptom der Krise ist der Brexit und der andauernde Streit darüber. Die Bürgerinnen und Bürger Großbritanniens haben in einer Volksabstimmung am 23. Juni 2016 aus welchen Gründen auch immer mit 51,9 % der Stimmen demokratisch entschieden, die EU zu verlassen. Großbritannien hat damit von seinem Recht auf Austritt nach Art. 50 EUV Gebrauch gemacht. Sein Ausscheiden ist ein harter Schlag für die EU:  Verlust der nach Deutschland zweitstärksten Wirtschafts- und Finanzmacht, sowie von etwa 11 % der Einwohner der EU, Wegfall der stärksten Militär- und Rüstungsmacht mit Atomwaffenbesitz, eines politischen Schwergewichts mit ständigem Sitz und Vetorecht im UNO-Sicherheitsrat. Die relativen politischen und Stimmgewichte in der EU werden mit dem Brexit merklich zugunsten Deutschlands und Frankreichs verschoben. Die EU-Oberen wollen, dass Großbritannien keinerlei Vorteile aus dem Brexit zieht, um Nachahmungseffekte zu vermeiden. In Großbritannien selbst tobt der Streit zwischen den Anhängern eines „harten“ und eines „weichen“ Brexit. Noch ist nicht entschieden ob und welche Verhandlungsergebnisse mit der EU zustande kommen und ob die eventuellen Ergebnisse die notwendige Billigung des britischen Parlaments finden.

 

Der US-Präsident Donald Trump hat für einen neuen Krisenumstand gesorgt, indem er die EU in seinen Handelskrieg gegen China, Russland und viele andere Staaten hineingezogen hat. Er jongliert mit Strafzöllen, die die Wirtschaft der EU und ihrer Mitglieder empfindlich treffen können.  Die EU steht mit dem US-Imperialismus in einem unauflösbaren Konkurrenzverhältnis, wobei sie sich weitgehend selbst den USA unterordnet, z.B. in der russlandfeindlichen Politik. Die EU muss sich von der Subordination unter die USA befreien. Realitätsfern ist aber die Vorstellung, sie müsse militärisch und ökonomisch mit den USA  gleichziehen, um global mithalten zu können. Eine imperialistische „EU-Supermacht“ ist eine Horrorvorstellung.

 

Das Flüchtlingsproblem

 

Es wird allgemein anerkannt, dass das Flüchtlingsproblem nicht gelöst werden kann, wenn die Ursachen der Flüchtlingsströme nicht energisch angepackt werden. Abgesehen von Menschen, die in einem anderen Land als dem ihrer Geburt ihr familiäres und berufliches Glück suchen, werden Menschen wohl kaum ohne triftigen Grund aus dem Heimatstaat „auswandern“. Die Fluchtursache „Krieg“ muss durch den völkerrechtlich verbindlichen Verzicht auf Anwendung und Androhung militärischer Gewalt in den internationalen Beziehungen beseitigt werden. Auch innerstaatliche Konflikte müssen ohne Waffengewalt ausgetragen werden. Die Quellen des Terrorismus müssen ausgetrocknet werden. Die Fluchtursache „Elend, Hunger, Krankheit“ muss durch eine Entwicklungspolitik bekämpft werden, die nicht auf Neokolonialismus, sondern auf nachhaltig prosperierende Entwicklung der notleidenden Länder Afrikas und Asiens ausgerichtet ist. Noch nicht genau absehbare, aber gewiss gewaltige Wanderungsbewegungen wird die Fluchtursache „Fortschreitende Umweltschädigung“ auslösen, wenn nicht bald ein Wende im globalen und nationalen Umweltschutz erreicht wird. DIE LINKE  ist verpflichtet, die Warnung immer wieder deutlich auszusprechen, dass ohne Bewältigung dieser drei Ursachen nicht nur Massenflucht fortdauern wird, sondern der Untergang der menschlichen Zivilisation droht.

 

Es ist viel davon die Rede, dass das Flüchtlingsproblem nur „europäisch“   gelöst werden kann. Anstatt die Fluchtursachen energisch zu bekämpfen, hat die EU in der Flüchtlingspolitik nur ein gemeinsames Ziel: Außer nützlichen Arbeitskräften möglichst viele Schutzsuchende vom Territorium der EU fernzuhalten bzw. in ihre Heimatländer zurückzuschicken Abschieben und gar nicht erst hereinlassen - das ist die „europäische Lösung“ und das entspricht auch der politischen Linie Deutschlands. Die EU nimmt dabei den Tod tausender Menschen in Kauf. Die EU-Staaten tragen keineswegs die Hauptlast der Flüchtlingsbewegung. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks befand sich als einziges EU-Land nur Deutschland unter den 10 Ländern, die 2017 die meisten Flüchtlinge aufgenommen  haben. Davor rangieren noch die Türkei, Pakistan, Uganda, Libanon und Iran. Die ärmeren Länder tragen die größeren Bürden. Das Dublin-Verfahren ist gescheitert. Es sieht vor, dass Asylanträge in dem EU-Staat gestellt und bearbeitet werden müssen, dessen Boden der Flüchtling zuerst betritt. Da die meisten Flüchtlinge über das Mittelmeer kommen, wird den Mittelmeerstaaten Griechenland, Italien, Spanien, Zypern und Malta eine Verantwortung zugeschoben, der sie nicht gerecht werden können. Versuche einer Verteilung der Flüchtlinge nach Quoten unter allen EU-Staaten sind ebenfalls gescheitert, haben sogar zu Spaltungen in der Union geführt. Die osteuropäischen und baltischen EU-Mitglieder nehmen unter Berufung auf ihr souveränes Recht, selber zu entscheiden, welche „Fremden“ bei ihnen ansässig werden dürfen, so gut wie gar keine Flüchtlinge auf, wobei diese in der Regel auch gar nicht dorthin kommen wollen. Auch die anderen Mitglieder pflegen keine „Willkommenskultur“, sondern Abschreckung und setzen auf scharfen Grenzschutz durch Frontex und auf menschenverachtende Lagerhaltung der Flüchtlinge jenseits des Mittelmeers und in EU-Ländern. Das Schengen-System, wonach es keine Kontrolle an den EU-Binnengrenzen geben soll, wird durchbrochen. Es ist zu befürchten, dass es auch in Zukunft keine Einigung in der EU über eine gefahrlose Einreise von Flüchtlingen und ihre gerechte Verteilung und Behandlung geben wird. Das drängt doch auf „Lösungen“ im nationalen Rahmen hin.

 

Militarisierung der EU

 

Seit dem Amsterdamer EU-Vertrag von 1997 verfolgt die EU den Kurs einer immer intensiveren Militarisierung ihrer Außen- und Sicherheitspolitik. Mit dem EUV wurden Kampfeinsätze und „militärische Operationen“ legitimiert. Der Vertrag schreibt in Art. 42 (3) eine Verpflichtung der EU-Mitglieder fest, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“, also ständig aufzurüsten. Das geschieht in der Tat. Die jährlichen Militärausgaben der EU-Mitglieder liegen auf der schwindelerregenden Höhe von über 200 Milliarden Euro (ohne Großbritannien). Die USA geben etwa das Doppelte aus.  Dazu kommen ein neu aufgelegter EU-„Verteidigungsfond“ von 5,5 Milliarden Euro jährlich und weitere teils versteckte und illegale Geldquellen für militärische Zwecke. Mit den 37 Militär- und Rüstungsprojekten im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) nach Art. 46 EUV[2] werden weitere durchgreifende Schritte militärischer Kooperation unternommen. Drei davon organisiert Deutschland. Eine eigenständige EU-Armee wird immer wieder ins Spiel gebracht, zuletzt vom französischen Präsidenten Macron, gefolgt von Bundeskanzlerin Merkel. Es ist jedoch zu bezweifeln, ob daraus in absehbarer Zeit etwas wird. Denn die EU-Mitglieder, vor allem die militärisch mächtigen, wie Deutschland und die Atombombenmacht Frankreich, sind am allerwenigsten bereit, auf das Hoheitsrecht über ihre Truppen zu verzichten. Die EU hat den Ehrgeiz, „autonome“ Militäreinsätze aus eigener Kraft und ohne die USA und die NATO durchzuführen. Solche Einsätze finden tatsächlich, z.B. vor der Küste Somalias (Operation Atalanta) und in Mali (EUTM Mali) mit deutscher Beteiligung statt. Bei allen militärischen „Autonomie“-Bestrebungen der EU: Die Suprematie der NATO und damit der USA bleibt unangetastet, schon weil 22 von 28 EU-Mitgliedern zugleich Mitglieder der NATO sind,[3] wo sie unter der Fuchtel der USA stehen.

 

Beziehungen zu Russland

 

Die EU ist nicht Europa und Russland gehört zu Europa. Es ist mit den anderen Staaten Europas durch die gemeinsame Mitgliedschaft im Europarat und in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa verbunden, der auch die USA und Kanada sowie die Nachfolgestaaten der zerfallenen UdSSR, auch die nichteuropäischen angehören. Die Beziehungen Russlands zum Europarat und die Partnerschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention wurden durch den Entzug des Stimmrechts für die russischen Abgeordneten in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats schwer belastet.

Die OSZE könnte bei Rückkehr zum guten Willen ihrer Mitglieder eine produktivere Rolle bei der Lösung gesamteuropäischer Probleme spielen. Sie sollte durch einen europäischen Sicherheitspakt untermauert werden. Dafür liegt ein russischer Vorschlag auf dem Tisch, der vom Westen total ignoriert worden ist.

 

Die EU hat sich seit 2014 wegen angeblichen russischen Eingreifens in die Auseinandersetzungen in der Ostukraine und der Aufnahme der Krim in die Russische Föderation sowie weiterer erfundener Missetaten Wladimir Putins voll in die antirussische Hysterie eingereiht. Als „Strafe“ hat sie diplomatische und ökonomische Sanktionen gegen Russland  verhängt, ständig verlängert und verschärft. Die Beziehungen der EU zu Russland wurden auf einen Tiefpunkt herunter gewirtschaftet. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland von 1994, das 1997 in Kraft trat, liegt auf Eis. Es ist an der Zeit, die Beziehungen der EU zu Russland zu normalisieren, sämtliche Sanktionen zu beenden, den Dialog wieder aufzunehmen und die Zusammenarbeit auf allen Gebieten wieder zu intensivieren. Die BRD sollte dabei schon aus historischen Gründen voran gehen. Sie ist mit Russland durch einen soliden Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 9. November 1990 verbunden, der neu belebt werden sollte. Mit der oft ausgesprochenen Erkenntnis, dass die Probleme in Europa und anderswo nicht gegen, sondern nur mit Russland zu lösen sind, muss endlich Ernst gemacht werden.

 

Neoliberale Wirtschaft- und Währungsunion

 

Von der angestrebten auf den „Werten“ der Union beruhenden Wirtschafts- und Währungsunion ist die EU weit entfernt. Der neoliberale Kurs in der Wirtschaftspolitik der EU ist im Primärrecht der EU festgeschrieben. Nach Art. 119 und 120 AEUV handeln die Mitgliedstaaten und die Union nach dem „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“. Französische Vorschläge, eine eigene EU-Wirtschaftsregierung zu etablieren, werden von Deutschland abgelehnt, weil das die Übermacht deutscher Konzerne und Banken im „freien“ Konkurrenzkampf beeinträchtigen könnte. Die EU einschließlich der Eurozone weist 2017 ein Wirtschaftswachstum von 2,5% gegenüber dem Vorjahr auf. Es wäre aber voreilig, die Krise auf diesem Gebiet für beendet zu erklären. Belgien (1,7%), Frankreich (1,8%), Italien (1,5%) und Griechenland (1,6%) blieben beträchtlich unter diesem Wachstumsdurchschnitt. Die Wirtschaftskraft, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf der Bevölkerung, lag 2017 in der EU insgesamt bei 32.700 €, in der Eurozone bei 29.900 €. Die Werte klaffen nach wie vor zwischen “Kerneuropa“ und der „Peripherie“ weit auseinander. An der Spitze liegt Luxemburg (92.800 €), Deutschland bei 39.500 € und Frankreich  bei 34.100 €. Am unteren Level liegen Griechenland (16.600 €), Litauen (14.800 €), Lettland (13.900 €), Ungarn (12.600 €), Polen (12.100 €), Rumänien (9.600 €) und Bulgarien (7.100 €). Von Wirtschaftskonvergenz in der EU kann keine Rede sein. Die arme Peripherie im Süden und Osten wird durch die exportstarken Konzerne des reichen Kerns, vor allem Deutschlands niederkonkurriert und deindustrialisiert.

 

Die Eurokrise

 

Auch die Eurokrise ist nach der Entlassung Griechenlands aus dem „Rettungsschirm“, nachdem es entmündigt und kaputtgespart war, nicht ausgestanden.[4] Die eingesetzten Instrumente, wie die Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank, der Stabilitäts- und Wachstumspakt und der Fiskalpakt haben keine Wende gebracht, sondern das souveräne Recht der Euro-Staaten beschnitten, über ihren Staatshaushalt und ihre Finanzpolitik zu bestimmen. Die Staatsverschuldung in Prozent des BIP lag im 1. Quartal 2018 in Griechenland bei 180,4, Italien 133,4, Portugal 126,4, in der Eurozone 86,8.  Der festgelegte Grenzwert nach den Maastricht-Regeln beträgt 60%. Die Neuverschuldung pro Haushaltsjahr darf nach diesen Kriterien 3% des BIP nicht überschreiten. Italien hat der Europäischen Kommission einen Entwurf des Staatshaushalts für 2019 vorgelegt, der mit 2,7 % das zulässige Maß der Verschuldung eigentlich nicht überschreitet. Um den hohen Schuldenstand Italiens abzubauen, verlangt die Kommission aber unter Berufung auf Vereinbarungen mit der Vorgängerin der jetzigen Regierung die Begrenzung der Neuverschuldung auf 0,1 % des BIP. Der Streit zwischen Italien und der EU wird fortdauern und sich sogar verschärfen. Ein zweites Griechenland wird sich Italien wahrscheinlich nicht gefallen lassen!  Für 2018 wird eine Verbesserung der Lage im Euro-Raum prognostiziert. Wie dem auch sei: Als Stabilitätsanker und Garant einer Verbesserung der Lebenslage der einfachen Leute hat sich die Euro-Währung nicht erwiesen.

 

Keine Sozialunion

 

Eine Sozialunion ist in der EU nicht vorgesehen. Nach Art 3 (3) EUV soll die EU auf eine „soziale Marktwirtschaft“ verpflichtet sein, „die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt“. Das Ziel der Vollbeschäftigung wird seit Langem gründlich verfehlt. Die Arbeitslosenquote beträgt (Mai 2018) in der EU 7%, in der Euro-Zone 8,4%, darunter in Griechenland 20,1%, Spanien 15,8% und Italien 10,7%. Erschreckend ist die Arbeitslosenquote unter jungen Leuten von 15 bis 24 Jahren: Griechenland 43,2%, Spanien 33,8%, Italien 31,9%. Das „Soziale“ in der EU-Marktwirtschaft reduziert sich weitgehend auf die Verkündung allgemeiner Floskeln in den Verträgen, die nicht zwingend sind und nichts kosten, wie Solidarität, sozialer Fortschritt, soziale Gerechtigkeit, angemessener sozialer Schutz und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung. Konkret wurde die EU auf dem Gebiet der Sozialpolitik bisher vor allem beim Auferlegen sozialer Kürzungen als „Reformen“, wenn in Not geratene Mitgliedstaaten Hilfe anforderten. Die Sozialpolitik gehört nach dem AEUV zu den zwischen Union und Mitgliedstaaten geteilten Zuständigkeiten. In der Praxis blieben die Sozialsysteme mit ihren gravierenden Unterschieden Sache der Mitgliedstaaten. Eine Angleichung auf fortgeschrittenem Niveau findet nicht statt und ist von den reichen EU-Mitgliedern auch nicht gewollt. Nach offiziellen Angaben sind in der EU 120 Millionen Menschen von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Das sind 24% der Bevölkerung. In Bulgarien sind es 40,4%, in Deutschland 19,7%. Der Europäische Sozialfonds hat an dem sozialen Missstand nichts Grundsätzliches ändern können, wenn auch die verteilten Mittel nicht zu verachten sind.

 

Die Charta der Grundrechte der EU ist durchaus ein Fortschritt. Für Einzelpersonen ist es allerdings schwierig, die Grundrechte vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen. Ein Verfahren wie die deutsche Verfassungsbeschwerde gibt es nicht. Die sozialen Grundrechte in der Charta sind stark unterbelichtet. Das Recht auf Arbeit ist auf ein Recht, „zu arbeiten“ und auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst geschrumpft. Ähnlich wird statt eines eindeutigen Rechts auf soziale Sicherheit, auf soziale Leistungen und auf Gesundheitsfürsorge, nur ein Zugangsrecht zu entsprechenden Diensten proklamiert. Ein Recht auf menschenwürden und erschwinglichen Wohnraum gibt es nicht. Beim Recht auf Eigentum fehlt dessen Sozialpflichtigkeit.

 

Demokratie-Defizit

 

Die EU leidet an einem Defizit an realer Demokratie, also an einem Mangel an Volksherrschaft. Dabei ist zu beachten, dass es kein europäisches Volk gibt, sondern (noch mit Großbritannien) 28 historisch gewachsene europäische Staatsvölker, deren Willen und Interessen in der EU zur Geltung kommen muss. Es heißt, Demokratie sei schon  dadurch gegeben, dass die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat und die Minister im Rat demokratische Legitimierung aus ihren Ländern mitbrächten. Es geht aber um den direkten Einfluss der 28 EU-Völker.

 

Das Europäische Parlament kann die Gesetzgebung nur gemeinsam mit dem Rat der Minister, also mit einem Exekutivorgan ausüben. Das widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung. Das Parlament hat kein eigenes Gesetzgebungsrecht und kein umfassendes Kontrollrecht. Es kann nichts ohne den Rat der Minister durchsetzen. Es hat nicht einmal das Recht der Gesetzesinitiative aus seiner Mitte. Dieses Recht steht nur der Kommission zu. Der Einfluss der nationalen Parlamente auf das Geschehen in der EU ist gering. Sie sind natürlich am Änderungsverfahren des Primärrechts beteiligt. Zur „Unterrichtung“ werden sie mit viel Papier aus Brüssel überschwemmt und dürfen sich an der politischen Kontrolle von Eurojust und Europol, den EU-Behörden zur Organisierung der Zusammenarbeit bei der Verfolgung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität, beteiligen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip des Art. 5 EUV soll die EU in Bereichen, die nicht zu ihrer ausschließlichen Zuständigkeit gehören nur tätig werden, wenn die beabsichtigten Maßnahmen von den Mitgliedstaaten selbst nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind. Ein richtiges Prinzip, auf dessen Einhaltung die nationalen Parlamente „achten“ sollen. Sie können sich mit „begründeter Stellungnahme“ an die Präsidenten des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission wenden, wenn sie der Meinung sind, dass ein Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht dem Subsidiaritätsprinzip entspricht. Dann wird die Angelegenheit hin- und her geschoben bis am Ende nichts oder wenig von dem Einwand der nationalen Parlamente übrig bleibt. Bisher sind erst drei Verfahren zur Perfektion gekommen. In einem hat die Kommission ihr Vorhaben eingestellt. In zweien hat sie ihren Standpunkt aufrechterhalten, dass ihr Vorhaben im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip steht. Die Subsidiaritätskontrolle hat sich als unwirksam erwiesen. Nach der „Bürgerinitiative“ des Art. 11 (4) EUV können eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger aus einer „erheblichen Anzahl“ von Mitgliedstaaten die EU-Kommission „auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.“ Das ist ein Zerrbild von direkter Demokratie. Bisher haben ganze 4 Initiativen alle Hürden genommen. Keine hat zu einem Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission geführt. Die Bürgerinitiative bewirkt nichts.

 

Keine Illusionen machen

 

Ein „Neustart“ der EU in Richtung auf ein soziales, friedliches und demokratisches und gerechtes Europa erfordert eine grundlegende Revision ihres Primärrechts. Es hat sich erwiesen, dass das ein gegenwärtig und auf längere Zeit unrealistisches Fernziel ist. Nach Art. 48 EUV ist eine Änderung der Lissaboner Verträge nur möglich, wenn alle Mitgliedstaaten zustimmen. Es wäre eine Illusion zu erwarten, dass ein Konvent oder der Europäische Rat beim gegenwärtigen Kräfteverhältnis innerhalb der Mitgliedstaaten und folglich in den Organen der EU eine andere, friedliche, soziale und demokratische EU konstituiert. Ebenso unwahrscheinlich ist, dass Grundsatzbestimmungen der EU-Verträge durch „Ungehorsam“ beiseitegeschoben werden können. Eine prinzipiell andere EU ist auf kapitalistischer Grundlage schwer möglich. Ein Neustart kann nur in dem Maß erreicht werden, in dem grundlegende gesellschaftliche Veränderungen in den Mitgliedstaaten, vor allem in den mächtigen, erkämpft werden. Die Linken werden wohl noch längere Zeit mit den EU-Verträgen leben müssen. Die prinzipielle Kritik an der EU schließt selbstverständlich nicht aus, dass die Linken friedensorientierte Ziele, demokratische Grundsätze und sozialpolitische Bekenntnisse, die es in den EU-Verträgen gibt, für linke Initiativen im neu zu wählenden Europäischen Parlament vor allem in vier Richtungen nutzen: Erstens: Nie wieder Faschismus. Zweitens: Schluss mit Militäreinsätzen und Aufrüstung. Drittens: Rettung der Umwelt. Viertens: Soziale Sicherheit für alle Menschen, die in der EU leben.

 

Vision einer anderen EU

 

Die Linken sollten auch eine Vision für die Zukunft der EU entwickeln und offensiv vertreten:  Die EU soll ein freiwilliger, demokratisch verfasster, ziviler, auf Dauer angelegter und stabiler Verbund von Staaten und Völkern werden, die auf der Basis von Gleichberechtigung, Solidarität und Gegenseitigkeit zusammenarbeiten, um ein Leben der Bürgerinnen und Bürger und aller Menschen, die dort wohnen in Frieden, Freiheit sozialer Sicherheit und Wohlstand, im Einklang mit der Natur, zu gewährleisten. Für die Lösung von Aufgaben, die nur oder besser durch europäische Integration  bewältigt werden können, werden den demokratisch reformierten Organen der EU die nötigen Kompetenzen und Befugnisse übertragen. Die souveräne Eigenstaatlichkeit der Mitglieder bleibt erhalten. Aber die Linken dürfen keine Illusionen erwecken. Eine wirklich neue EU, gar Vereinigte Staaten von Europa sind erst dann möglich, wenn die europäischen Völker gemeinsam und demokratisch selbstbestimmt in ihren Ländern den Weg in eine nichtkapitalistische Staats- und Gesellschaftsordnung einschlagen, die wir demokratischen Sozialismus nennen. Von einem solchen Ziel ist die real existierende EU weit entfernt.

 

(Stand vom 15. 11. 2018)


[1] Der EUV geht auf den Amsterdamer Vertrag vom Februar 1992 und der AEUV auf den Römischen Vertrag vom März 1957 zurück.

[2] Danach können Mitgliedstaaten, die das wollen, auf militärischem Gebiet weitergehende Verpflichtungen übernehmen, ohne dass alle mitmachen müssen. Bei PESCO machen nur Großbritannien, Dänemark und Malta nicht mit.

[3] Nicht in der NATO sind die EU-Mitglieder Irland, Malta und Zypern, sowie Finnland, Österreich und Schweden, wobei letztere drei Staaten nur von ihrem noch vorhandenen neutralen Status gehindert werden, sich um die NATO-Mitgliedschaft zu bewerben.

[4] Vgl. dazu Andreas Wehr, Europa, Was nun? Köln 2018, S,11 ff.