Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren der Antragstellerin zu 1. und Antragstellerin zu 2. gegen den Antragsgegner hat die Bundesschiedskommission am 21. Mai 2022 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
der
Antragstellerin zu 1.
und
Antragstellerin zu 2.
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission am 21. Mai 2022 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
der
Antragsteller und Beschwerdeführer (BF)
gegen
die
Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (BG)
hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 21. Mai 2022 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Beschwerdeführers (AS)
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner (AG)
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren folgenden Beschluss gefasst:
In dem Verfahren
des Antragstellers und Beschwerdegegners
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdeführer
hat die Bundesschiedskommission am 23. Oktober 2020 beschlossen:
In dem Verfahren
der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdeführer
hat die Bundesschiedskommission am 23. Oktober 2020 beschlossen:
In dem Verfahren
der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin
gegen
Antragsgegner und Beschwerdeführer
hat die Bundesschiedskommission am 10. Oktober 2020 beschlossen:
In dem Verfahren
des Antragstellers und Beschwerdegegners
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdeführer
hat die Bundesschiedskommission am 10. Oktober 2020 beschlossen:
In dem Verfahren
der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdeführer
hat die Bundesschiedskommission am 10. Oktober 2020 beschlossen: