Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren
des Genossen – Antragsteller und Beschwerdeführer –
gegen
1. DIE LINKE - Ortsverband (Saarbrücken) - Malstatt -
2. DIE LINKE - Kreisverband Saarbrücken -
- Antragsgegner und Beschwerdegegner –
wegen Anfechtung von Wahlen und Beschlüssen
- BSchK/18/2017/B (LSchK Saar 05/2017) –
hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 13. Januar 2018 durch die Mitglieder folgenden Beschluss gefasst:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2017, Sonstiges, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
des Genossen Antragsteller und Beschwerdeführer -
gegen
DIE LINKE – Kreisverband Hochsauerlandkreis – Kreisvorstand
- Antragsgegner und Beschwerdegegner -
Wegen
Anfechtung von Wahlen
hat die Bundesschiedskommission am 13. Januar 2018 durch ihre Mitglieder beschlossen:
1. Die von der Kreismitgliederversammlung des Antragsgegners am 1. April 2017 vorgenommene Wahl des Kreisschatzmeisters ist ungültig.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2017, Frauenquote, Wahlanfechtung DIE LINKE
gegen
den Bundesausschuss der Partei DIE LINKE,
Antragsgegner,
wegen der Anfechtung von am 16. Juni 2017 gefassten Beschlüssen des Bundesausschusses
AZ: BSchK/12/2017/A
hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 24. Februar 2018 mit ihren Mitgliedern folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren
- Antragstellerin –
gegen
- Antragsgegnerin -
wegen Wahlanfechtung
erlässt die Bundesschiedskommission durch ihre Mitglieder am 25.11.2017 folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Wahlanfechtung wird abgewiesen.
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2017, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
des Genossen
- Antragsteller und Beschwerdeführer -
gegen
DIE LINKE – Landesverband – Landesvorstand,
- Antragsgegner und Beschwerdegegner -
wegen
Anfechtung der Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl
hat die Bundesschiedskommission am 21. Oktober 2017 durch ihre Mitglieder …beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2017, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
- Beschwerdeführer -
gegen
- Beschwerdegegner -
hat die Bundesschiedskommission durch ihre Mitglieder im schriftlichen Verfahren am 21.10.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Die Beschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.
Begründung:
I.
Der Entscheidung der Bundesschiedskommission liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Beschwerdegegner hat am 17. Juni dieses Jahres seinen erneuten Eintritt in die Partei erklärt. Hiergegen legte der Beschwerdeführer am 04. Juli 2017 Einspruch ein. Er begründete seine Entscheidung mit dem Verhalten des Beschwerdegegners gegenüber Genossinnen und Genossen in den zwei Jahren nach seinem Parteiausschluss.
In dem Schiedsverfahren
- Antragsteller und Beschwerdegegner –
gegen
-Antragsgegner und Beschwerdeführer -
wegen
Wahrnehmung der Funktionen des Landesgeschäftsführers
hat die Bundesschiedskommission am 21. Oktober 2017 durch ihre Mitglieder folgenden Beschluss ge-fasst:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
In dem Schiedsverfahren
- Beschwerdeführer (BF) und Antragsteller (AS) -
gegen
- Beschwerdegegner (BG) und Antragsgegner (AG) -
hat die Bundesschiedskommission (BSchK) am 21. Oktober 2017 im schriftlichen Verfahren durch die Mitglieder folgenden Beschluss gefasst:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Begründung:
I. Tatbestand
Am 2. März 2016 schickte das Mitglied des AG, Genosse S. H., an den Vorstand des AG eine E-Mail, in der es u.a. hieß: „…hiermit erkläre ich meinen sofortigen Austritt aus der Partei Die Linke.“.
Am 3. März 2016 sandte er eine weitere E-Mail an ein Mitglied des Vorstandes des AG mit dem Inhalt „…meinen Antritt auf sofortigen Parteiaustritt ziehe ich zurück…“.
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2017, Austritt nach § 3 Bundessatzung, Eintritt
In dem Schiedsverfahren - Antragsteller und Beschwerdegegner – gegen - Antragsgegner und Beschwerdeführer - wegen Anfechtung von Beschlüssen hat die Bundesschiedskommission am 21. Oktober 2017 beschlossen:
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Landesschiedskommission Niedersachsen vom 1. Juli 2017 wie folgt abgeändert:
„Der Schiedsantrag ist unbegründet.“
In dem Schiedsverfahren - Beschwerdeführer - gegen - Beschwerdegegner –
hat die Bundesschiedskommission am 21. Oktober 2017 folgenden Beschluss gefasst:
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Streitgegenstand des im ersten Rechtszug bei der Landesschiedskommission ... anhängig gewesenen Verfahrens war die Wirksamkeit eines Beschlusses des Landesvorstands, durch den dem … bestimmte Befugnisse entzogen werden sollten.