Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE.Kreisverband Aschaffenburg und Untermain, - Beschwerdeführer - gegen C. G. - Beschwerdegegnerin - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2013 entschieden:
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE.Kreisverband Aschaffenburg und Untermain, - Beschwerdeführer - gegen J. A. - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2013 entschieden:
Im Schiedsverfahren des H. Z. gegen DIE LINKE.Stadtverband Gera hat die Bundesschiedskommission auf ihrer regulären Tagung am 10.08.2013 nach mündlicher Verhandlung folgenden Beschluss gefasst: Der Widerspruch vom 12.02.2013 gegen den Beschluss der Landesschiedskommission Thüringen vom 20.12.2012 wird zurückgewiesen.
In dem Verfahren der Genossin N. A. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin - gegen die Genossin G. R. - Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 10.08.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Im Eilverfahren T. L. - Beschwerdeführer und Antragsteller - gegen DIE LINKE.Landesverband Saar, Landesvorstand - Beschwerdegegner und Antragsgegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 29.06.2013 entschieden:
In dem Schiedsverfahren 1. der Genossin B. H. und 2. des Genossen J. R. und 3. des Genossen T. L. - Antragsteller und Berufungsgegner - gegen den Genossen G. K. - Antragsgegner und Berufungsführer - hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 03.12.2011 entschieden:
In dem Schiedsverfahren Genosse P. L. - Beschwerdeführer - gegen Genossen M. S. - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 08.12.2012 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren 1. S. K. und 2. B.-C. K. - Beschwerdeführer und Antragsteller - gegen C. S. S. - Beschwerdegegner und Antragsgegner – wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission (BSchK) aufgrund der mündlichen Verhandlung am 23. September 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren S. S. - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen E.N. - Antragsgegnerin zu 1. und Beschwerdegegnerin – wegen Parteiausschluss, Aufhebung eines Schiedsvergleiches erlässt die Bundesschiedskommission am 23.09.2012 folgenden Beschluss: