Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren des J. H. - Beschwerdeführer – gegen DIE LINKE, Landesverband Rheinland-Pfalz - Beschwerdegegner – hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren Genosse F. N. gegen DIE LINKE.LV Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesvorsitzenden und Genossin A. E. hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 08.12.2012 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren 1. K.-H. B., 2. H.-G. Ö. gegen DIE LINKE.Landesvorstand Hessen wegen Anfechtung der Wahl der Landesschiedskommission erlässt die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 13. November 2012 folgenden Beschluss:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers
gegen
den Antragsgegner
wegen Wahlanfechtung der Wahlen zum Kreisverband Kusel am 26. September 2010
hat die Bundesschiedskommission folgenden Beschluss gefasst:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2010, Wahlanfechtung DIE LINKE
In der Sache T. M. T. gegen den Bundesausschuss der Partei DIE LINKE, vertreten durch das Präsidium, wegen Einladung zur Sitzung des Bundesausschusses am 26. November 2011 hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 12. November 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In der Sache T. M. T. gegen 1. die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik, und 2. den Bundesschatzmeister der Partei DIE LINKE wegen Nichtauszahlung von Reisekosten hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 12. November 2012 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE – Landesvorstand Rheinland-Pfalz gegen F. E., J. B., A. U., K. W. wegen einer vorläufigen Maßnahme erlässt die Bundesschiedskommission ihrer Sitzung am 4. November 2012 folgenden Beschluss:
In dem Verfahren der Genossen H. T., J. P. J., W. T.-S. vertreten durch den H. T. - Beschwerdeführer - gegen DIE LINKE. KV Wendland - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission am 04. November 2012 beschlossen: