Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Verfahren C. S. - Berufungsführer - gegen S. K. - Berufungsgegner - wegen Parteiausschluss hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 5. Mai 2012 am 1. Juni 2012 im schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren) beschlossen:
In dem Verfahren der Genossinnen und Genossen Dr. F. L., J. S., C. S. und S. Z.-F. - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen H. K. - Antragsgegner und Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 05.05.2012 am 01. Juni 2012 im schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren) beschlossen:
In dem Schiedsverfahren des Kreisverbandes Rhein-Lahn gegen den Landesverband Rheinland-Pfalz stellt die Bundesschiedskommission fest, dass auf Grund der Antragsrücknahme sämtlicher, namentlich erwähnter Antragsteller die Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz in Form ihrer auf dem Landesparteitag am 13. November 2011 beschlossenen Änderungen, hier des § 18a, in Kraft bleibt.
In dem Berufungsverfahren des Genossen W. S. - Antragsgegner und Berufungsführer - gegen DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern, - Antragsteller und Berufungsgegner - wegen Missbilligung der Tätigkeit des Landesvorstandes hat die Bundesschiedskommission nach Beratung am 06.05.2012 entschieden:
In dem Schiedsverfahren DIE LINKE, Kreisverband Weiden/Neustadt Tirschenreuth gegen DIE LINKE.Bayern wegen Aussetzung der Einberufung des Landesparteitages am 21.04.2012 nach Weilheim, hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 15.04.1012 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren DIE Linke.KV Aschaffenburg und Untermain - Beschwerdeführer - gegen U. B. - Beschwerdegegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 15.04.2012 entschieden:
In dem Schiedsverfahren
der Antragsteller und Beschwerdegegner
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdeführer
wegen Vetorecht Landesparteirat bei Einstellung hauptamtlicher Mitarbeiter ergeht folgender Hinweisbeschluss:
In dem Schiedsverfahren F. E. gegen DIE LINKE.Landesvorstand Rheinland-Pfalz, vertr. d.d. Vorsitzenden W. F. und das Vorstandsmitglied A. E. wegen Vetorecht Landesparteirat bei Einstellung hauptamtlicher Mitarbeiter fasst die Bundesschiedskommission am 4. April 2012 folgenden Beschluss: