Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 12. November 2011 entschieden:
In dem Schiedsverfahren
der Antragstellerin und Berufungsgegnerin
gegen
den Antragsgegner und Berufungsführer
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 3. Juli 2011 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. März 2011 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2010, Sonstiges, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
1. des Antragstellers und Berufungsführers
2. des Antragstellers und Berufungsführers
3. der Antragstellerin zu 3) und Beistand der Berufungsführer
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 3. Juli 2011 aufgrund der mündlichen Verhandlungen vom 16. Januar und 12. März 2011 beschlossen: