Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren
der Antragsteller
gegen
den Antragsgegner
wegen Vollstreckung des Beschlusses vom 12. Februar 2011
hat die Bundesschiedskommission im Umlaufverfahren am 17. Mai 2011 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2010, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers
gegen
den Antragsgegner
wegen Vollstreckung des Beschlusses vom 12. Februar 2011 (BSchK/102/2010)
hat die Bundesschiedskommission im Umlaufverfahren am 17. Mai 2011 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2010, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
der Antragsteller
gegen
den Antragsgegner
wegen Vollstreckung des Beschlusses vom 12. Februar 2011 (BSchK/102/2010)
hat die Bundesschiedskommission im Umlaufverfahren am 17. Mai 2011 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2010, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
der Antragsteller und Berufungsführer
gegen
den Antragsgegner und Berufungsgegner
wegen Annullierung einer Kreismitgliederversammlung zur Wahl eines Kreisvorstandes und einer Kreisrevisionskommission vom 2. Oktober 2010 hat die Bundesschiedskommission am 20. April 2011 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2010, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Berufungsführers
gegen
die Antragsgegnerin und Berufungsgegnerin
wegen Parteiausschluss
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 9. April 2011 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
der Antragstellerin
gegen
die Antragsgegnerin
wegen Ausschluss aus der Partei
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
der Antragstellerin
gegen
die Antragsgegnerin
wegen Ausschluss aus der Partei
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren beschlossen: