Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren
Antragsteller und Berufungsführer
gegen
Antragsgegnerin und Berufungsgegnerin
wegen Wahlanfechtung
hat die Bundesschiedskommission am 23. Dezember 2010 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, 2010, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Schiedsverfahren
des Widerspruchsführers und Berufungsgegners
gegen
die Widerspruchsgegner und Berufungsführer
erlässt die Bundesschiedskommission in der mündlichen Verhandlung vom 20. November 2010 folgenden Beschluss:
In dem Schiedsverfahren
der Widerspruchsführerin und Berufungsgegnerin
gegen
die Widerspruchsgegner und Berufungsführer
erlässt die Bundesschiedskommission in der mündlichen Verhandlung vom 20. November 2010 folgenden Beschluss:
In dem Verfahren
Antragsteller und Beschwerdeführer
gegen
Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE am 20. November 2010 beschlossen:
In dem Verfahren T. R. und R. K. gegen Kreisverband D I E L I N K E Greiz, vertreten durch den Kreisvorstand Greiz, dieser vertreten durch die Kreisvorsitzende D. S. hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 17.04.2010 beschlossen:
Auf den Eilantrag des KV Rosenheim - Antragsteller - gegen DIE LINKE.LV Bayern - Antragsgegner - hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung am 06.03.2010 beschlossen:
In dem Berufungsverfahren des Kreisvorstands Borken - Antragsgegner und Berufungsführer - gegen den Landesvorstand NRW - Antragsteller und Berufungsgegner - hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 23. Januar 2010 beschlossen:
In dem Berufungsverfahren H. A. gegen DIE LINKE.KV Steinfurth, c/o K. V. hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 28.11.2009 einstimmig beschlossen:
In dem Berufungsverfahren des Genossen J.F. gegen den Beschluss der Landesschiedskommission (LSchK) Hamburg in der Angelegenheit "Anfechtung der Wahlen im Bezirk Eimsbüttel vom 11.11.2008" hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 21. Oktober 2009 beschlossen: