Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Berufungsverfahren A. B., M. B., Vorsitzende des Kreisverbandes D I E L I N K E Bad Dürkheim gegen den LV Rheinland-Pfalz hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung vom 10.10.2009 beschlossen:
In dem Berufungsverfahren des KV Rhein-Lahn gegen den LV Rheinland-Pfalz - Antragsgegner und Berufungsgegner - Antragsteller und Berufungsführer - hat die Bundesschiedskommission (BSchK) auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2009 einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen:
Im Berufungsverfahren des Genossen R. D. gegen den Genossen K. R. den Kreisvorstand Kusel, vertreten durch C. K. hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2009 einstimmig beschlossen:
Im Berufungsverfahren des Genossen R. D. gegen den Genossen K. R. hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2009 einstimmig beschlossen:
Im Berufungsverfahren des Genossen R. D. gegen den alten Kreisvorstand des KV Kusel, vertreten durch K. R. unter Hinzuziehung des am 21.03.2009 gewähtlen Kreisvorstandes Kusel, vertreten durch C. K. hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2009 einstimmig beschlossen:
In dem Berufungsverfahren der Genossen E. E. P. gegen den LV Rheinland-Pfalz hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2009 einstimmig beschlossen:
In dem Berufungsverfahren des Genossen D. W. gegen den LV Rheinland-Pfalz hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2009 einstimmig beschlossen:
In dem Berufungsverfahren des Kreisvorstandes Rhein-Kreis Neuss, vertreten durch die Genossen H. F. und B. M. gegen den Genossen H. v. S. hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 5. September 2009 mehrheitlich (mit 4 zu 2 Stimmen) beschlossen:
In dem Ausschlussverfahren
der Antragsteller und Berufungsgegner
gegen
den Antragsgegner und Berufungsführer
hat die Bundesschiedskommission in der Sitzung am 11. Juli 2009 nach mündlicher Verhandlung entschieden: