Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Parteiausschlussverfahren der Frau U. M. und des Herrn S. D. Verfahrensbevollmächtigte für die Antragsteller K.-S. S. gegen Herrn P. H. hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE am 11. Juli 2009 entschieden.
In dem Verfahren betreffend Erwerb der Mitgliedschaft des Herrn S. K. gegen Genossen K. E. Genossen T. H. Die LINKE.BV Friedrichshain-Kreuzberg hat die BSchK in der Sitzung am 11.7.2009 beschlossen:
In dem Verfahren betreffend Erwerb der Mitgliedschaft des Herrn A. A. gegen Genossen K. E. DIE LINKE.BV Pankow hat die BSchK in der Sitzung am 11.7.2009 beschlossen:
In dem Verfahren betreffend Erwerb der Mitgliedschaft des Herrn M. K. gegen Genossen K. E. DIE LINKE.BV Friedrichshain-Kreuzberg hat die BSchK in der Sitzung am 11.7.2009 einstimmig im schriftlichen Verfahren beschlossen:
In dem Verfahren betreffend Erwerb der Mitgliedschaft des Herrn H. D. gegen Genossen K. E. DIE LINKE.BV Pankow hat die BSchK in der Sitzung am 11.7.2009 einstimmig im schriftlichen Verfahren beschlossen: