Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
Zum Antrag des Genossen T. B. bezüglich Verstöße bei der Vertreterversammlung Rheinland-Pfalz am 04.04.2009 in Grünstadt, hat die Bundesschiedskommission am 21.06.2009 entschieden:
In dem Verfahren S.K. - Antragstellerin - gegen Bundesarbeitsgemeinschaft Friedens- und internationale Politik (BAG FIP) - Antragsgegner und Berufungsführer - erging am 06. Juni 2009 nach mündlicher Verhandlung folgender einstimmiger Beschluss:
In dem Schiedsverfahren M.K.- Antragstellerin und Berufungsgegnerin – gegen DIE LINKE. Stadtvorstand Leipzig - Antragsgegner und Berufungsführer - hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren in ihrer Sitzung vom 06.06.2009 beschlossen:
In dem Verfahen betreffend Erwerb der Mitgliedschaft der Frau L. R., des Herrn S. S. Beistand: Genosse T. G. Weitere Beteiligte: Genosse K. E., Genosse T. H. der Vorstand des Bezirksverbandes Berlin- Neukölln, vertreten durch R. L. hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung am 26.4.2009 am 8.5.2009 einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen:
In dem Wahlanfechtungsverfahren DIE LINKE.KV Ostholstein, c/o V.R. gegen H. K. u.a. hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung am 18.4.2009 einstimmig beschlossen: