Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Parteiausschlussverfahren der Frau U. M. und des Herrn S. D. Verfahrensbevollmächtigte für die Antragsteller: K.-S.S. gegen Herrn I. E. hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE auf die mündliche Verhandlung vom 18.04.2009 beschlossen:
In dem Parteiausschlussverfahren der Frau U. M. und des Herrn S. D. Verfahrensbevollmächtigte für die Antragsteller: K.-S. S. gegen Herrn U. P. hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE auf die mündliche Verhandlung vom 18.04.2009 beschlossen:
Im Verfahren der Partei DIE LINKE.KV Rhein-Kreis Neuss gegen den Genossen R. S. hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 18.04.2009 beschlossen:
in der Berufungssache
des Berufungsführers
gegen
den Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 24. Januar 2009 und anschließen-dem Schlichtungsversuch am 14. März 2009 einstimmig beschlossen:
in der Berufungssache
des Berufungsführers
gegen
den Berufungsgegner
hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 24. Januar 2009 nach erfolglosem Schlichtungsversuch am 14. März 2009 einstimmig beschlossen:
In dem Berufungsverfahren des Genossen D. H. gegen den Bezirksverband Charlottenburg-Wilmersdorf der Partei DIE LINKE.Berlin hat die Bundesschiedskommission am 14.03.2009 entschieden:
Zum Antrag des Genossen T. T., gegen die Entscheidung der Landesschiedskommission Rheinland-Pfalz 13/08 vom 23.8.2008 bezüglich der Wahl der Delegierten für den Bundesparteitag auf der Regionalversammlung Süd in Rheinland-Pfalz hat die Bundesschiedskommission in der Beratung vom 14.03.2009 beschlossen:
In der Berunfungssache der Genossin G. K. gegen DIE LINKE.Kreisverband Saarbrücken hat die Bundesschiedskommission auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14.3.2009 einstimmig beschlossen:
In der Berufungssache U. H. vertreten durch den Beistand K. N. gegen Landesvorstand Berlin erging in der Sitzung der Bundesschiedskommission am 14.3.2009 folgender Beschluss: