Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
Auf den Antrag auf Befangenheit von Mitgliedern der Landesschiedskommission durch den Antragsteller
hat die Bundesschiedskommission folgenden Beschluss gefasst:
In dem Verfahren
des Antragstellers
gegen
den Antragsgegner
wird der Beschluss des Vorstandes des KV vom 5. November 2008 auf Antrag des Antragstellers im Wege einer vorläufigen Maßnahme aufgehoben, soweit er die Person des Antragstellers betrifft, da dem Antragsteller nicht vor Abschluss eines ordentlichen Schiedsverfahrens die Mitgliedschaftsrechte versagt werden dürfen.
Auf den Eilantrag auf Revidierung
aller gefassten Beschlüsse einer Landesschiedskommission nach dem 11. Oktober 2008 und auf Auflösung der betroffenen Landesschiedskommission
vom Antragsteller
hat die Bundesschiedskommission folgenden Beschluss gefasst:
In dem Verfahren
des Antragstellers
gegen
den Antragsgegner
wird der Beschluss des Vorstandes des KV vom 5. November 2008 auf Antrag des Antragstellers im Wege einer vorläufigen Maßnahme aufgehoben, soweit er die Person des Antragstellers betrifft, da dem Antragsteller nicht vor Abschluss eines ordentlichen Schiedsverfahrens die Mitgliedschaftsrechte versagt werden dürfen.
In dem Verfahren
des Antragstellers
gegen
den Antragsgegner
wird der Beschluss des Vorstandes des KV vom 5. November 2008 auf Antrag des Antragstellers im Wege einer vorläufigen Maßnahme aufgehoben, soweit er die Person des Antragstellers betrifft, da dem Antragsteller nicht vor Abschluss eines ordentlichen Schiedsverfahrens die Mitgliedschaftsrechte versagt werden dürfen.
In dem Verfahren
des Antragstellers und Berufungsgegners
gegen
den Antragsgegner und Berufungsführer
wegen Parteiausschluss
erging nach der mündlichen Verhandlung der Bundesschiedskommission vom 16. August 2008 und nachfolgendem schriftlichen Verfahren in der Sitzung vom 1. November 2008 mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung folgender Beschluss:
In dem Wahlanfechtungsverfahren
der Antragsteller mit einem Verfahrensbevollmächtigten
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 1. November 2008 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Wahlanfechtung DIE LINKE
In dem Wahl- und Beschlussanfechtungsverfahren
der Antragstellerinnen und Antragsteller
mit einem Verfahrensbevollmächtigten
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission auf die mündliche Verhandlung vom 1. November 2008 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Wahlanfechtung DIE LINKE