Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In Sachen
des Antragstellers
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 12. April 2008 festgestellt, dass es hinsichtlich der Anträge, die der Antragsteller mit Schreiben vom 18. März 2008 für erledigt erklärt und zurückgenommen hat, keiner Entscheidung mehr bedarf.
In dem Verfahren
des Antragstellers
gegen
den Antragsgegner
wurde die mündliche Verhandlung vor der Bundesschiedskommission am 12.04.2008 durchgeführt. An der mündlichen Verhandlung nahmen der Antragsteller und ein Vertreter des Antragsgegners teil.
Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien folgenden Vergleich:
Im Verfahren
des Antragstellers
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlichen Verhandlung am 12. April 2008 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, Jahre, 2008, Sonstiges, Wahlanfechtung DIE LINKE
die Bundesschiedskommission verhandelte am 16.August 2008 über die Berufung auf die Entscheidung der Landesschiedskommission vom 12. April 2008 im Verfahren 80/2008.
Im Beschwerdeverfahren
des Antragstellers
gegen den Nichteröffnungsbeschluss der Landesschiedskommission vom 2. Dezember 2007 im Anfechtungsverfahren des Antragstellers gegen den Satzungs- und Wahlordnungsbeschluss des
1. Landesparteitages des Landesverbandes vom 2. September 2007
hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE auf ihrer Sitzung am 1. März 2008 beschlossen:
Im Beschwerdeverfahren
des Antragstellers und Beschwerdeführers
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission am 1. März 2008 folgenden Beschluss gefasst:
Im Verfahren der Genossen B. K., L. N., H. W., W. L. gegen den Kreisverband Weiden, hat die Bundesschiedskommission aufgrund der mündlich Verhandlung am 01.03.2008 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Berufungsverfahren des P. K. gegen den Kreisvorstand des Kreisverbandes Saarpfalz hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 12.01.2008 beschlossen:
in dem Berufungsverfahren
des Widerspruchsführer und Berufungsgegner
gegen
den Widerspruchsgegner und Berufungsführer
hat die Bundesschiedskommission auf ihrer Sitzung am 12. Januar 2008 beschlossen: