Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
Auf die Beschwerden
1. des Antragstellers und Beschwerdeführers
2. des Beschwerdeführers
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
vertreten von einem Bevollmächtigten
wegen
Anfechtung von Wahlen
hat die Bundesschiedskommission am 15. Februar 2020 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, Jahre, Stichworte, 2019, Wahlanfechtung DIE LINKE, Kreisverband
Auf die Beschwerden
1. des Antragstellers und Beschwerdeführers
2. des Beschwerdeführers
gegen
die Antragsgegner und Beschwerdegegner
wegen
Anfechtung eines vermeintlich gefassten Entlastungsbeschlusses
hat die Bundesschiedskommission am 15. Februar 2020 beschlossen:
In dem Verfahren
der Antragstellerinnen und Beschwerdeführerinnen
der Antragsteller und Beschwerdeführer
gegen
die Antragsgegnerinnen und Beschwerdegegnerinnen
die Antragsgegner und Beschwerdegegner
wegen Parteiausschluss
hat die Bundesschiedskommission am 15. Februar 2020 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
der Antragsteller und Beschwerdeführer
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission folgende Auflagen beschlossen:
In dem Verfahren
der Antragsteller und Beschwerdeführer
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
wegen Parteiausschluss
hat die Bundesschiedskommission beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers
gegen den Antragsgegner
wegen Wahlanfechtung der Kandidat*innen zur Gemeindewahl
hat die Bundesschiedskommission am 11. Januar 2020 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Beschwerdeführers
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
zur Gültigkeit der Kandidaten*innenliste der Partei
hat die Bundesschiedskommission am 11. Januar 2020 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
der Antragsteller und Beschwerdeführer
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission am 11. Januar 2020 beschlossen: