Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Satzung, wie sie vom Erfurter Parteitag 2011 beschlossen wurde, sieht vor, dass alle Beschlüsse der Bundesschiedskommission im Internet in anonymisierter Form zu veröffentlichen sind. Die Bundesschiedskommission hat sich entschieden, alle Beschlüsse seit dem Gründungsparteitag der Partei am 16. Juni 2007 zu veröffentlichen.
In dem Schiedsverfahren
der Antragstellerin und Beschwerdeführerin
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
wegen
Wahlanfechtung (Nominierung für öffentliche Wahlen)
hat die Bundesschiedskommission am 11. Januar 2020 beschlossen:
In dem Verfahren
der Beschwerdeführer und Antragsteller
gegen
den Beschwerdegegner und Antragsgegner
wegen Ausschluss aus der Partei DIE LINKE
hat die Bundesschiedskommission nach mündlicher Verhandlung vom 7. Dezember 2019 am
11. Januar 2020 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Verfahren
der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin sowie
der Antragsteller und Beschwerdegegner
gegen
die Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin sowie
die Antragsgegner und Beschwerdeführer
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Beratung am 11. Januar 2020 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers
gegen
den Antragsgegner
wegen Wahlanfechtung auf der Kreismitgliederversammlung am 10. Dezember 2018 eines Kreisverbandes
hat die Bundesschiedskommission am 11. Januar 2020 beschlossen:
Schlagworte: Beschluesse-BSchK, Jahre, Stichworte, 2019, Wahlanfechtung DIE LINKE, Wahlen
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers
gegen
den Antragsgegner
hat die Bundesschiedskommission in ihrer Sitzung am 11. Januar 2020 einstimmig beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
1. des Antragstellers (BSchK/47a/2019/B)
2. des Antragstellers (BSchK/47/2019/B)
3. des Antragstellers (BSchK/47b/2019/B)
4. des Antragstellers (BSchK/47c/2019/B)
5. des Antragstellers (BSchK/47d/2019/B)
6. des Antragstellers (BSchK/47e/2019/B)
7. des Antragstellers (BSchK/47f/2019/B)
- Antragsteller und Beschwerdeführer zu 1. bis 7. -
Zustellungsbevollmächtigter hinsichtlich der Antragsteller 1 sowie 3. bis 7.:
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner -
wegen Parteiausschluss
hat die Bundesschiedskommission am 11. Januar 2020 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Verfahren
der Antragsteller und Beschwerdeführer
gegen
die Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin
hat die Bundesschiedskommission am 11. Januar 2020 beschlossen:
In dem Schiedsverfahren
der
Antragsteller und der Beschwerdeführer
gegen
die Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin
wegen Parteiausschluss
hat die Bundesschiedskommission am 11. Januar 2020 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren
der Beschwerdeführer und Antragsgegner
gegen
den Beschwerdegegner und Antragsteller
wegen Widerspruch gegen Parteieintritt
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 15. Dezember 2019 folgenden Beschluss gefasst:
In dem Schiedsverfahren
des Antragstellers und Beschwerdeführers
gegen
den Antragsgegner und Beschwerdegegner
hat die Bundesschiedskommission im schriftlichen Verfahren am 7. Dezember 2019 folgenden Beschluss gefasst: