Arbeitsweise des Bundesausschusses für 2020/2021
Beschluss des Bundesausschusses vom 27. Juni 2020
Der Bundesausschuss beschließt folge Empfehlungen des Bundesausschusses 2018/2019 als Arbeitsweise für die Wahlperiode 2020/2021:
1. Der Bundesausschuss ist das Organ der Gesamtpartei mit Konsultativ-Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden ist es notwendig, dass
- der Bundesausschuss in der Wahlperiode längerfristige Aufgaben übernimmt, die dazu dienen, den Parteiaufbau und die Entwicklung der Partei auf Basis von gemeinsamen Analysen zu diskutieren. Die länderübergreifende Kooperation ist zu verstärken und entsprechend praktische Initiativen zu entwickeln.
- der Bundesausschuss frühzeitiger und stärker in die Vorbereitung von Kampagnen und in deren Planung einbezogen wird. Dies gilt auch und insbesondere für die Vorbereitung der Parteitage.
- sich der Bundesausschuss zu einem Organ entwickelt, das stärker die Aufgaben der Partei formuliert. Dazu gehört die Unterstützung der Rolle der Partei als Organisation des Widerstandes und ihre programmatische, sozialistische Ausrichtung. Ziel muss es sein, die Rolle der Partei gegenüber den parlamentarischen Ebenen zu stärken. Dazu sollten dem Bereich der umfassenden Parteiarbeit und besonders den außerparlamentarischen Initiativen mehr Beachtung geschenkt werden.
- der Bundesausschuss der politischen Bildung in der Partei mehr Aufmerksamkeit schenkt und dazu Initiativen ergreift. Das betrifft neben der inhaltlichen Verständigung und strukturellen Ausrichtung (Stadt/Land, Kooperationen mit anderen Bildungsträgern und Themenschwerpunkte der Parteibildung) vor allem theoretische Grundfragen linker Klassenpolitik, denen sich DIE LINKE bei der Führung aktueller Kämpfe stellen muss. Zu nennen ist hier vor allem die tendenzielle Gegenüberstellung von bzw. Ersetzung von Klassenanalyse durch Milieubetrachtung. Die bundesweiten Zusammenschlüsse sollten dabei einbezogen werden. Thematische Diskussionen und Erfahrungsberichte könnten in Foren/Arbeitsgruppen durchgeführt werden.
- dem Bundesausschuss bei den direkt zugeordneten Aufgaben (Finanzplan, EL-Vertreter*innen und Wahlvorschlag zum EU-Parlament) alle notwendigen Informationen rechtzeitig zur Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann gesichert werden, dass eine Rückkopplung mit den Landesverbänden und den entsprechenden Strukturen erfolgen kann.
- in den Strukturen der Partei, die entsprechend der Satzung Vertreter*innen in den Bundesausschuss entsenden, eine Diskussion über die Aufgaben des Bundesausschusses und sich daraus ergebene Ansprüche angeregt werden sollten. Die qualifizierte Mitarbeit der Vertreter*innen im Bundesausschuss ist eine Voraussetzung für die Gewährleistung einer zielorientierten Arbeit.
- der Beschluss des BA vom 22. Juni 2019 »Die Bundesgeschäftsstelle wird beauftragt, die Beschlüsse des Bundesausschusses nicht nur der Parteiöffentlichkeit, sondern auch über offizielle Verteiler zur Verfügung zu stellen« umgesetzt werden sollte.
2. Organisatorische Fragen
- Die Durchführung von jährlich vier Sitzungen mit zwei Beratungstagen wird beibehalten. Nur so kann der Bundesausschuss sowohl seine formellen Zuständigkeiten, als auch seinen in der Satzung festgeschriebenen Aufgaben gerecht werden. Bei der Terminfindung sollte nach dem Bundesparteitag die nächste Bundesausschusssitzung mindestens drei Wochen nach dem Bundesparteitag stattfinden. Ebenfalls ist die Kopplung der Bundesausschusssitzung mit dem Fest der Linken zu hinterfragen.
- Die Festschreibung des Tagesordnungspunktes »Beschlusskontrolle« hat sich bewährt und sollte weiter fester Bestandteil der Tagesordnung sein. Ebenfalls die Berichterstattung der Vertreter*innen des PV, der EL, der BTF, EP-Fraktion und des Ältestenrates. Dabei sollten die Berichterstatter*innen Themen in den Mittelpunkt stellen, die
- von besonderem Interesse in allen Ländern sind
- kontrovers in der Partei/ in den Gremien diskutiert werden, mit dem Ziel der Darstellung des Problems und Vorstellungen zur Lösung des Problems
- geeignet sind, gemeinsam initiativ zu werden
- in der Partei bzw. im Bundesausschuss gesondert thematisiert werden sollten.
Die Berichte sollten nach Möglichkeit für das Protokoll schriftlich vorliegen.
3. Themen für die Bundesausschusssitzungen
In den Bundesausschusssitzungen wurden nachfolgende Themen benannt, die im Bundesausschuss behandelt werden sollten:
- Stärkung der Partei im außerparlamentarischen Bereich
- Beratungen mit den Landesverbänden zur Aufnahme und Vermittlung von Erfahrungen (Mitgliederaktivierung – »nicht nur Beitragszahler«, Erhebung zu den unterschiedlichen Entwicklungen)
- Haushaltsberatung unter Einbeziehung von Alternativen zur vorliegenden Planung diskutieren, einschließlich der finanziellen Auswirkungen der Wahlverluste, grundsätzliche Fragen zur Parteistruktur – Bund/Länder aufarbeiten
- Klimafrage: Transformations- und Systemfrage verbinden
- Klimadebatte (CO²-Abgabe, Steuer), Positionen der LINKEN klären
- Die Europastrategie der LINKEN debattieren und festlegen
- Industriepolitische Debatten organisieren
- Diskussionen zur Festigung der LINKEN-Programmatik, einschließlich der Diskussion über offene Positionen: Grundeinkommen, Migration und Flüchtlinge …
- Fragen der Mitgliederentwicklung/Mitgliedergewinnung stärker in den Blick nehmen und diese mindestens einmal jährlich auf die Tagesordnung nehmen. Dabei wird der Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Landesverbänden organisiert. Der Jugendverband Solid wird einbezogen.
Bei der Beratung der Themen sollten:
- die außerparlamentarischen Bewegungen (Wohnen, ÖPNV, Pflege, Antifa, Frieden, …)
- die Bundesarbeitsgemeinschaften und
- der Ältestenrat
mit einbezogen werden.
4. Der Bundesausschuss fördert und unterstützt das Zusammenwachsen der Landesverbände. Er soll Initiativen ergreifen und unterstützen, die diesem Ziel dienen.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, sollte die Arbeit der Arbeitsgruppe »Zusammenwachsen/Parteientwicklung« fortgesetzt werden. Die AG sollte dem BA entsprechend der Festlegung der Themenschwerpunkte konkrete Vorschläge zur Realisierung unterbreiten.
Dabei sollte das Verhältnis von Politik der Gesamtpartei zur Politik in den Landesverbänden grundsätzlicher geklärt werden. Dass diese Fragen geklärt werden müssen, wurde im Zusammenhang mit den Beratungen zur Vorbereitung der Strategiekonferenz erneut deutlich. Das betrifft sowohl wiederholte (unter anderem vom Parteitag an den Bundesausschuss überwiesene) Anträge an den Bundesausschuss, in die Politik der Landesverbände einzugreifen, als auch Bestrebungen, solche Einmischungen zurückzuweisen und besonderen Interessen in Landesverbänden größeren Raum zu geben.