Aufgaben des Bundesausschusses
Beschluss des Bundesausschusses vom 7. März 2021
1. Partei DIE LINKE emanzipatorische Mitgliederpartei weiterentwickeln
Zum Selbstverständnis der Partei DIE LINKE gehört, eine Mitgliederpartei zu sein. Wesentliches Merkmal und Existenzbedingung einer Mitgliederpartei ist das Angebot zu einer demokratischen Beteiligung. Der Bundesausschuss verkörpert durch seine Zusammensetzung aus den Landesverbänden, den Zusammenschlüssen, dem Parteivorstand und dem Jugendverband ein Teil der Verwirklichung dieses Anspruchs.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es ergebnisoffener Diskussionsprozesse und demokratische Suchbewegungen. Dies sollte bei kulturvollem und von gegenseitigem Respekt geprägtem Umgang miteinander organisiert und befördert werden.
Der Bundesausschuss wirkt dabei mit. Das schließt ihre programmatische sozialistische Ausrichtung, die politische Bildung sowie die Beschlussfassung über Kampagnen und die Mitwirkung an deren Durchführung ein.
Dafür tragen Bundesausschuss und Parteivorstand gemeinsam Verantwortung und wirken in diesem Sinne in enger Kooperation zusammen. Sie greifen gegenseitig Erkenntnisse und Initiativen auf, um diese anhand gesellschaftlicher Herausforderungen produktiv zu machen.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist die Verständigung über die - aktuellen inhaltlichen und organisatorischen Schwerpunkte der Aufgaben der Partei erforderlich. Die Abstimmungen der gemeinsamen Arbeit sollten wir miteinander im Bundesausschuss vornehmen. Dies muss der Hauptinhalt des ständigen Tagesordnungspunktes „Aktuelles“ in den Beratungen des Bundesausschusses sein.
2. Die Partei DIE LINKE als Lernende Partei stärken
Die Pandemie und die sich weiter verschärfende Weltwirtschaftskrise bergen Gefahren und erfordern zugleich sozialen, zivilen und kulturell fortschrittlichen Widerstand.
Veränderungen sind notwendig und möglich. Es ist Aufgabe des Bundesausschusses, auf der Grundlage der Satzung, von Beschlüssen des Parteitages oder auf Antrag des Parteivorstandes über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen zu beraten und zu beschließen. Die im demokratischen Miteinander entwickelten Positionen sollte der Parteivorstand künftig besser nutzen.
3. Innerparteiliche Demokratie leben
Die Glaubwürdigkeit der Partei sollten wir fest im Auge behalten. Für DIE LINKE ist Glaubwürdigkeit die Voraussetzung für gesellschaftliche Wirksamkeit. Das schließt ein, die innerparteiliche Demokratie zu stärken und die in der Satzung festgeschriebenen Rechte und Pflichten der Organe der Partei einzuhalten.
In der Satzung der Partei ist geregelt, dass der Parteivorstand die Beschlüsse des Bundesausschusses durchführt. Das erfordert die neben der Berichterstattung über die Sitzungen des Bundesausschusses im Parteivorstand auch die Beschlüsse des BA in den Verteiler des PV aufzunehmen und deren Durchführung in die Beschlusskontrolle des PV einzubeziehen. Darüber hinaus erfordert es die Beschlüsse des Bundesausschusses nicht nur der Parteiöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen., sondern auch für die Presse und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Bundesausschuss beauftragt das Präsidium den Beschluss zeitnah mit den Mitgliedern des Parteivorstandes zu diskutieren und den Bundesausschuss über die Ergebnisse zu informieren.