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BA Beschluss 2021/035

Empfehlungen zur Arbeitsweise des Bundesausschusses für 2022/2023

Beschluss des Bundesausschusses vom 28. November 2021

Es ist seit Jahren eine gute Tradition, dass der Bundesausschuss zum Abschluss seiner Wahlperiode dem kommenden Bundesausschuss „Empfehlungen zur Arbeitsweise des BA“ übergibt.

 

Diese Empfehlungen verstehen wir als:

  1. Hilfestellung zur künftigen Arbeit, in Bezug auf die Fragen was hat sich bewährt bzw. was sollte verändert werden

  2. dem kommenden BA begonnene Projekte bzw. inhaltliche Debatten den BA entsprechend seiner in der Satzung festgeschriebenen Aufgaben und bereits gefasster Beschlüsse darzustellen, mit dem Ziel diese fortzuführen bzw. umzusetzen.

Angesichts der Ergebnisse bei den Bundestagswahlen 2021, bei der die Partei eine existenzbedrohende Niederlage erlitten und nur dank 3 gewonnener Direktmandate als Fraktion im Bundestag vertreten ist sollte der vom Bundesausschuss am 10.10.2021 gefasste Beschluss „Wege aus der Krise –wie weiter nach der Bundestagswahl?“ im Mittelpunkt der weiteren Arbeit stehen.

Dieser Beschluss sollte in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesausschusses vom 7. März 2021 (BA Beschluss 2021/016) in dem auf der Basis der festgeschriebenen Aufgaben des BA insbesondere in Bezug auf den PV als Arbeitsgrundlage dienen, die die Grundlage für die weitere Arbeit des BA bilden sollte.

Dabei geht es im Kern um die Frage der eigenständigen Verantwortung des BA bei der weiteren Entwicklung der Bundespartei durch seine Zusammensetzung aus den Landesverbänden, den Zusammenschlüssen, dem Parteivorstand und dem Jugendverband. Der BA sollte dem Anspruch eines ergebnisoffenen Diskussionsprozesses in einem von gegenseitigem Respekt getragenen Umgang seinen Beitrag leisten. Es gilt, die im Beschluss festgeschriebene Zusammenarbeit zwischen BA und PV mit Leben zu erfüllen.

 

Auf der Basis dieser Beschlüsse sollte der BA in der Wahlperiode 2022/2023:

  1. die in der Wahlperiode begonnen Diskussion über die Mitgliederentwicklung fortsetzen, mit dem Ziel den Parteiaufbau und ihre Entwicklung zu befördern.
  2. frühzeitiger und stärker in die Vorbereitung der Parteitage und die Planung von Kampagnen einbezogen werden.
  3. sich zu einem Organ entwickeln, das stärker die Aufgaben der Partei formuliert.  Ziel muss es sein, die Rolle der Partei gegenüber den parlamentarischen Ebenen zu stärken. Dazu sollten dem Bereich der umfassenden Parteiarbeit und besonders den außerparlamentarischen Initiativen mehr Beachtung geschenkt werden.
  4. sollte regelmäßig ein Austausch unter den Mitgliedern des Bundesausschusses stattfinden, die über die jeweiligen Schwerpunktdiskussionen in ihren delegierenden Strukturen (Landesverbände/ PV/Jugendverband/Zusammenschlüsse) informieren, um die Kenntnisse aller Strukturen über die jeweils anderen aus erster Hand, und eben nicht aus der Presse oder über einzelne Diskussionsbeiträge vertiefen zu können. Diese Verbesserung könnte dazu beitragen, dass die Erfahrungen/ Diskussionen der entsprechenden Strukturen stärker in den Diskussionsprozesses des Bundesausschusses einfließen und bei Beschlussfassungen mit einbezogen werden.  
  5. der politischen Bildung in der Partei mehr Aufmerksamkeit schenken und den begonnenen Diskussionsprozess fortführen. Das betrifft neben der inhaltlichen Verständigung und strukturellen Ausrichtung (Stadt/Land, Kooperationen mit anderen Bildungsträgern und Themenschwerpunkte der Parteibildung) vor allem theoretische Grundfragen linker Klassenpolitik, denen sich DIE LINKE bei der Führung aktueller Kämpfe stellen muss. Die bundesweiten Zusammenschlüsse sollten dabei einbezogen werden.
  6. bei den direkt zugeordneten Aufgaben (Finanzplan, EL-Vertreter und Wahlvorschlag zum EU-Parlament) alle notwendigen Informationen rechtzeitig zur Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt werden. Ziel muss es sein den Mitgliedern des BA eine ausreichende Möglichkeit zu geben die entsprechend anstehenden Fragen mit ihren Landesverbänden bzw. den entsprechenden Strukturen eine Rückkopplung zu ermöglichen.
  7. den Prozess der Vorbereitung der Wahlen zum EP 2024 sehr frühzeitig beginnen. Dabei geht es um die inhaltliche Vorbereitung des Wahlprogramms, das Verfahren zur Aufstellung der Liste. Dieser Prozess sollte in Abstimmung mit dem Parteivorstand im 2.Quartal 2023 abgeschlossen werden.
  8. den Beschluss 2021/012 des Bundesausschusses aufgreifen und gemeinsam mit dem Parteivorstand eine Tagung oder Konferenz zum Thema „Die Grundrechte in der Spannung zwischen Verfassungsnorm und Wirklichkeit“ (Arbeitstitel) durchführen.
    Dabei sollte – gestützt auf die UN-Menschenrechtspaktevon 1966 der Kampf um die Einheit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte mit den bürgerlichen und politische Rechten für die politische Arbeit der LINKEN fruchtbar gemacht werden.

 

In Bezug auf Organisatorische Fragen sollte der nächste BA:

  1. an der Durchführung von jährlich vier Sitzungen mit zwei Beratungstagen festhalten. Diese Sitzungen sind notwendig um sowohl seine formellen Zuständigkeiten, als auch seinen in der Satzung festgeschriebenen Aufgaben gerecht zu werden. Bei der Terminfindung sollte nach dem Bundesparteitag die nächste Bundesausschusssitzung mindestens drei Wochen nach dem Bundesparteitag stattfinden.
  2. Die Festschreibung des Tagesordnungspunktes »Beschlusskontrolle« hat sich bewährt und sollte weiter fester Bestandteil der Tagesordnung sein. Ebenfalls die Berichterstattung der Vertreterinnen und Vertreter des PV, der EL, der BTF, EP-Fraktion und des Ältestenrates und des Jugendverbandes.

Die Berichterstattung sollte darauf ausgerichtet sein den BA als Multiplikator in die Partei zu stärken, gemeinsame Initiativen zu entwickeln bzw. inhaltlich weiter zu diskutieren. Die Berichte sollten nach Möglichkeit für das Protokoll schriftlich vorliegen.

 

Fortführung der Arbeitsgruppen

Die im Bundesausschuss gebildeten Arbeitsgruppen »Zusammenwachsen/Parteientwicklung« und „Zusammenarbeit Ältestenrat“ sollten ihre Arbeit fortsetzen.

 

Offene Themen auf der Grundlage der Beschlüsse des BA

Im Zusammenhang mit der Beratung der an den Bundesausschuss überwiesenen Anträge durch den Bundesparteitag wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Die Anträge G.11 »Das gesellschaftliche Problem Glücksspielsucht konsequent angehen“ und der G18 »Digitalisierung ist ein Frauen*thema – genderrelevante Aspekte dieser Technologie sind ein wichtiger Aspekt im sozialen und ökologischen Systemwechsel« sind noch nicht abschließend beraten worden. Der BA hatte diesbezüglich beschlossen auf einer späteren Sitzung unter Einbeziehung von Fachpolitiker:innen eine Diskussion herbeizuführen und danach eine Entscheidung zu treffen. Die entsprechenden Bundesarbeitsgemeinschaften sollten miteinbezogen werden.

Diese Beratungen sollten für 2022 vorbereitet werden.