Tagung oder Konferenz zum Thema Grundrechte
Beschluss des Bundesausschusses vom 6. März 2021
»Die Funktion der Grundrechte als objektiver Prinzipien besteht in der prinzipiellen Verstärkung ihrer Geltungskraft.«
(Wolfgang Abendroth)
Der Bundesauschuss bittet den Bundesvorstand, im Sommer 2021 als Teil der Wahlkampfaktivitäten eine öffentliche Tagung/Konferenz zum Thema „Die Grundrechte in der Spannung zwischen Verfassungsnorm und Wirklichkeit“ (Arbeitstitel) durchzuführen.
Mögliche Themen der Tagung sind u.a.:
- die historische Entwicklung der Grundrechte,
- Verankerung der Grundrechte in den Verfassungen in Ost und West nach 1945,
- die Einheit von sozialen, Bürger und Freiheitsrechten
- die Einzelgrundrechte im Grundgesetz als Gesamteinheit,
- die Einzelnormen - Deutungskonflikte sowie notwendige Entwicklungen zu ihrer Verwirklichung.
Als Vortragende mögen Personen sowohl mit eher juristisch-wissenschaftlichem Akzent als auch mit eher politischem Akzent gewonnen werden, Parteimitglieder ebenso wie Bündnispartner (z.B. Norman Paech, Petra Pau, Rolf Gössner, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerard Baum, Heribert Prantl).
Mitglieder des Bundesauschusses haben sich bereit erklärt, ggf. an einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur näheren Ausgestaltung und Vorbereitung der Tagung mitzuwirken.