Umgang mit den Anträgen an die 1. Tagung des 7. Bundesparteitages
Beschluss des Bundesausschusses vom 21. November 2020
Der Bundesausschuss beschließt in Bezug auf den Umgang mit den Anträgen an die 1. Tagung des 7.Bundesparteitages nachfolgendes Verfahren:
- Durch die Bundesgeschäftsstelle wird mit den Antragstellerinnen und Antragsteller Kontakt aufgenommen um zu klären ob sie mit dem Vorschlag der Antragskommission im Hinblick auf die Überweisung der Anträge an den Bundesausschuss einverstanden sind.
- Bei Vorlage des Einverständnisses werden die Anträge in einer Videokonferenz im Januar behandelt. Dazu werden alle Antragstellerinnen und Antragsteller eingeladen.
- Das Präsidium wird beauftragt mit den Antragstellerinnen und Antragsteller das konkrete Verfahren (Einbringung, eventuelle begrenzte Debatte usw.) abzustimmen.
- Das Präsidium wird darüber hinaus beauftragt zu klären, ob und in welcher Weise mögliche Änderungsanträge, die bislang nicht vorliegen, in die Behandlung einbezogen werden.