Vorbereitung der 1. Tagung des 7. Parteitages
Beschluss des Bundesausschusses vom 15. Januar 2021
1. Das Präsidium wird beauftragt, den Bericht des Bundesausschusses an die 1. Tagung des 7. Parteitages um die Ergebnisse der Tagungen im November 2020 und im Januar 2021 zu ergänzen und diese Ergänzung zur Veröffentlichung im Antragsheft an den Parteitag einzureichen. Diese Ergänzung schließt die Berichterstattung über die auf Empfehlung der Antragskommission und mit Zustimmung der Antragsteller durch den Bundesausschuss vorab behandelten Anträge an den Parteitag ein. Die Ergänzung des Berichts wird dem BA zur Beschlussfassung durch Umlaufbeschluss vorgelegt. Es ist sicherzustellen, dass der Parteitag entsprechend § 15 Abs. 4 der Satzung über den so ergänzten Bericht beschließen kann.
2. Angesichts der hohen Dynamik der politischen Entwicklung kann auch der Bericht des Ältestenrates nicht auf dem Stand von September 2020 bleiben. Der Bundesausschuss fordert den Parteivorstand nach § 21 Abs. 1 der Satzung auf, für den Bericht des Ältestenrates den erforderlichen Raum im Vorschlag für die Tagesordnung und den Zeitplan des Parteitages einzuräumen. Bei Notwendigkeit wird das Präsidium beauftragt, diesen Antrag vor der Beschlussfassung über den Zeitplan auf dem Parteitag einzubringen. Darüber hinaus ist der Bundesausschuss der Auffassung, dass auch dem Jugendverband Gelegenheit zur Berichterstattung gegeben werden soll.