Änderungen der Bundessatzung der Partei DIE LINKE
Beschluss der 2. Tagung des 6. Parteitages
An den §§ 22 und 23 werden folgende Änderungen beschlossen:
§ 22
(5) Die Mitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Für die Mitglieder sind auch Ersatzmitglieder zu bestellen.
(6) Das Amt der Mitglieder beginnt mit dem erstmaligen Zusammentreten des Bundesausschusses und endet mit dem Zusammentreten des Bundesausschusses der folgenden Wahlperiode.
§ 23
Satz (2) NEU:
(2) Das Präsidium nimmt seine Aufgaben bis zur Konstituierung des nachfolgenden Bundesausschusses wahr.
(Die Nummerierung der folgenden Sätze verschiebt sich entsprechend.)