Zum Hauptinhalt springen

Hannoverscher Parteitag

Berichte an den Parteitag

Hannoverscher Parteitag

Bericht des Bundesausschusses

für den Berichtszeitraum Juni 2016 bis März 2017

Gemäß §15 Abs. 4 (Aufgaben des Parteitages) beschließt der Parteitag über den Bericht des Bundesausschusses zur Parteientwicklung, zum Zusammenwachsen der Landesverbände in den neuen und alten Bundesländern und zur Arbeit des Bundesausschusses.

Der Bundesausschuss hat im vergangenen Berichtszeitraum vier Tagungen in Berlin durchgeführt, wobei sich die Teilnahme an den jeweiligen Sitzungen wie folgt darstellt:

 

  • 25./26. Juni 2016: 64 Teilnehmende
  • 24./25. September 2016: 74 Teilnehmende
  • 12./13. November 2016: 77 Teilnehmende
  • 4./5. März 2017: 63 Teilnehmende

 

Zur Erinnerung: Der Bundesausschuss hat laut Satzung 80 stimmberechtigte Mitglieder, dazu kommen vier Mitglieder aus der Bundestagsfraktion und zwei Mitglieder des Europäischen Parlaments mit beratender Stimme. Wir können feststellen, dass sich die Teilnahme der Mitglieder des Bundesausschusses gegenüber den vergangenen Berichtszeiträumen deutlich verbessert hat (Durchschnitt 50). Die abweichende Teilnahme der März-Sitzung ergab sich aus der Terminüberschneidung mit einzelnen Landesverbänden, die an diesem Wochenende ihre VertreterInnenversammlungen zur Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag durchführten.

Das im Februar 2016 neu gewählte Präsidium führte in Vorbereitung der Bundesausschusssitzung im Juni 2016 eine Klausurberatung durch, die sich in erster Linie mit der zukünftigen Arbeit des Bundesausschusses auf der Basis des §21 der Satzung der Partei DIE LINKE auseinandersetzte:

§ 21 Aufgaben des Bundesausschusses
(1) Der Bundesausschuss ist das Organ der Gesamtpartei mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand.
(2) Der Bundesausschuss fördert und unterstützt das Zusammenwachsen der Landesverbände. Er soll Initiativen ergreifen und unterstützen, die diesem Ziel dienen.

(3) Der Bundesausschuss berät und beschließt insbesondere über:

  1. grundsätzliche politische und organisatorische Fragen auf der Grundlage dieser Satzung, von Beschlüssen des Parteitages oder auf Antrag des Parteivorstandes,
  2. den jährlichen Finanzplan auf Vorschlag des Parteivorstandes,
  3. Anträge, die an den Bundesausschuss gestellt oder durch den Parteitag an den Bundesausschuss überwiesen wurden,
  4. Angelegenheiten, bei denen der Parteivorstand wegen ihrer politischen Bedeutung oder wegen der mit ihnen verbundenen finanziellen Belastungen eine Beschlussfassung des Bundesausschusses für notwendig erachtet,
  5. Kampagnen, die bei ihrer Durchführung erhebliche finanzielle Mittel oder personelle Ressourcen der Landesverbände binden.

(4) Der Bundesausschuss wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Partei in die Organe der Europäischen Linken (EL).

(5) Der Bundesausschuss unterbreitet der Bundesvertreterversammlung einen Personalvorschlag zur Aufstellung der Bundesliste für die Wahlen zum Europäischen Parlament.

Dabei stand insbesondere der Punkt »grundsätzliche politische und organisatorische Fragen auf der Grundlage dieser Satzung« im Mittelpunkt der Diskussion.

Gleichzeitig wurden Themen für die Durchführung der Bundesausschusssitzungen diskutiert, die sich teilweise aus den festgeschriebenen Aufgaben der Satzung ergaben. Über die entsprechenden Ergebnisse der Klausur wurde der Bundesausschuss informiert, entsprechende Beschlüsse wurden gefasst.

Im Berichtszeitraum wurden durch den Bundesausschuss, neben der Beschlussfassung zur Arbeitsweise desselbigen, seiner Geschäftsordnung und der Bildung der Arbeitsgruppen »Europa« und »Zusammenwachsen« weitere zwölf Beschlüsse gefasst, darunter die Beschlussfassungen zu überwiesenen Anträgen an den Bundesausschuss durch den Parteitag.

In zwei Sitzungen beschäftigte sich der Bundesausschuss auf Basis eines Antrages mit Bewertungen zur Durchführung des Bundesparteitages. Nachfolgender Text wurde dann mehrheitlich verabschiedet:

»Der Bundesausschuss beschließt, den nachfolgenden Vorschlag in Auswertung der 1. Tagung des 5. Bundesparteitages in Magdeburg an den Parteivorstand zu übergeben.

Der Ablauf und die Vorbereitung der 1. Tagung des 5. Bundesparteitages waren aus Sicht des Bundesausschusses an einigen Punkten verbesserungsfähig. Im Konkreten möchten wir folgenden Aspekt erwähnen:

Die Redezeiten unserer Fraktions- und Parteispitze wurden in mehr als der Hälfte der Fälle deutlich überzogen. Die Tagungsleitung ist in diesen Fällen nicht - jedenfalls für uns nicht wahrnehmbar - eingeschritten. Das steht im krassen Widerspruch zur Praxis gegenüber anderen Rednerinnen und Redner, welche (zurecht!) rigoros abgeklingelt werden, wenn sie die Redezeit überschreiten. Es steht auch im Widerspruch zu der vom Bundesparteitag beschlossenen Geschäftsordnung. Dort heisst es: "Die Tagungsleitung […] kann Rednerinnen und Redner zur Sache rufen" und "muss ihnen das Redezeitende einmal vorankündigen und das Wort entziehen, wenn sie die Redezeit überschreiten". In einer egalitären, demokratisch-sozialistischen Partei sollte das Regelwerk für die Parteiprominenz genauso gelten, wie für anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Parteitages. Uns ist bewusst, dass diese Ungleichbehandlung eine gewisse Tradition in unserer Partei hat und keineswegs eine Erfindung unseres aktuellen Spitzenpersonals ist. Dennoch ist es aus unserer Sicht an der Zeit, mit dieser unrühmlichen Tradition zu brechen.«

Alle vom Parteitag an den Bundesausschuss überwiesenen Anträge wurden im Bundesausschuss diskutiert, abschließende Entscheidungen wurden getroffen.

Die Behandlung der einzelnen Anträge erfolgte unter Einbeziehung der Einreicherinnen und Einreicher und einer ausreichend zur Verfügung stehenden Zeit für Diskussionen.

Die Anträge »Für ein anderes Europa - gegen das neoliberale EU- und Eurosystem«, »Für die Einführung eines optionalen Online-Mitgliederentscheids« und »Fort mit dem Damoklesschwert der Ausweisung« wurden durch den Bundesausschuss mehrheitlich angenommen.

Darüber hinaus fasste der Bundesausschuss Beschlüsse zur Durchführung der Jahresauftaktveranstaltung der Europäischen Linken, zur Diskussion der Rechtsentwicklung in Europa und linken Gegenstrategien, der Einführung einer Geschlechterquote auch an der Spitze der Europäischen Linken, gegen die Durchführung des G20 Gipfels in Hamburg und erklärte sich solidarisch mit Diether Dehm, dessen Immunität auf Antrag des Staatsanwaltes aufgehoben werden sollte, weil er einen afrikanischen Jugendlichen aus Lampedusa zu seinem Vater nach Deutschland gebracht haben soll. Ausführlich beschäftigte sich der Bundesausschuss in der Beratung im März 2017 mit der Frage »Rechtsentwicklung in Europa und linke Gegenstrategien«. Die entsprechenden Dokumente werden den Landesverbänden zur Fortführung der Diskussion bereitgestellt.

In Auswertung dieser Beratung schätzte das Präsidium ein, dass die tiefgründige Behandlung unter Einbeziehung unterschiedlicher Gremien eine gute Voraussetzung für die weitere Behandlung des Themas in der Partei bildet.

Im Berichtszeitraum nahm die Beschäftigung mit europäischen Fragen einen breiten Raum ein. Nicht nur auf Basis der vorliegenden Anträge, der Diskussion um die Bildung einer Arbeitsgruppe, sondern auch weil sowohl die Mitglieder des EL-Vorstandes als auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments über ihre Arbeit Rechenschaft bzw. einen Zwischenbericht geben wollten. Entsprechende Tagesordnungspunkte wurden festgelegt.

Um die im §21 Abs. 4 festgeschriebene Aufgabe (Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Partei in die Organe der Europäischen Linken) politisch, unter Einbeziehung der unterschiedlichen Ebenen und Strukturen der Partei, vorzubereiten, fasste der Bundesausschuss im Juni 2016 den Beschluss »Verfahren zur Wahl der VertreterInnen der Linken in den Organen der EL« zur Vorbereitung der entsprechenden Wahl im September.

Insgesamt haben sich 21 Genossinnen und Genossen für die zur Verfügung stehenden 12 Mandate beworben. Gleichzeitig war vorgesehen, die Nominierung der Vorschläge für den Vorsitz der EL durchzuführen. Dieser Tagesordnungspunkt musste aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Diskussion des Rates der Vorsitzenden in der EL über den neu zu besetzenden Vorsitz vertagt werden. Der Parteivorstand empfahl dem Bundesausschuss, Gregor Gysi als Vorsitzenden der EL zu nominieren, dieser Empfehlung folgte der Bundesausschuss in seiner Sitzung im November 2016 mit 44 Ja-, 14-Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen. Für den Vorstand der EL wurden Claudia Haydt und Judith Benda nominiert, für die Funktion als Schatzmeister Diether Dehm. Die Wahl Gregor Gysis als Vorsitzender sowie der Vorstandsmitglieder Claudia Haydt und Judith Benda fand auf dem EL-Kongress im Dezember 2016 statt.

Darüber hinaus wählte der Bundesausschuss in seiner März-Sitzung Heinz Bierbaum zum Vertreter der LINKEN im politischen Sekretariat der Europäischen Linken.

Für die Sitzung im September 2017 wird das Präsidium das Thema »Wie stellen wir uns die weitere Entwicklung der Europäischen Union vor« vorbereiten und eine Diskussion über unsere Positionen auf Basis der Thesen des Kommissionspräsidenten Junker zur weiteren Entwicklung der Europäischen Union führen.

Diskussionen gab es im Bundesausschuss außerdem zur Frage der Spitzenkandidatur zu den Bundestagswahlen 2017. Neben einem Antrag zur Durchführung eines Mitgliederentscheides, der mehrheitlich abgelehnt wurde, entschied sich der Bundesausschuss zur Durchführung einer Sondersitzung, sollte der Parteivorstand in seiner Sitzung im Dezember keine Entscheidung getroffen haben. In der Diskussion im Bundesausschuss im November wurde deutlich, dass der Parteivorstand seiner Verantwortung bezüglich der notwendigen Entscheidung nicht gerecht wurde.

In Bezug auf die Erarbeitung des Finanzplanes 2017 schätzte der Bundesausschuss ein, dass die gute Zusammenarbeit mit dem Bundesschatzmeister - wie in den vergangenen Jahren - fortgesetzt wurde. Kontinuierlich und zeitnah wurden die auftretenden Probleme durch den Schatzmeister dargestellt, eingeleitete Maßnahmen vorgestellt und somit ein transparentes Verfahren im Bundesausschuss abgesichert. Das hat dazu beigetragen, dass die abschließende Diskussion zum Finanzplan 2017 im Bundesausschuss nur noch wenig Zeit in Anspruch genommen hat.

Auf Initiative des Präsidiums fand im September 2016 ein Treffen des Präsidiums mit dem Geschäftsführenden Parteivorstand statt. Aus Sicht des Präsidiums wurden die Ergebnisse der Klausurberatung und somit die Arbeitsschwerpunkte des Bundesausschusses für das Jahr 2017 vorgestellt. Gleichzeitig baten die Präsidiumsmitglieder den Geschäftsführenden Parteivorstand, den Bundesausschuss als ein Organ der Partei stärker in die strategische Arbeit einzubeziehen. Das gilt für die Vorbereitung des Bundestagswahlkampfes oder die Erarbeitung von Papieren ebenso wie bei personalpolitischen Entscheidungen.

Positiv ist zu bewerten, dass der Geschäftsführende Parteivorstand die Teilnahme an den Bundesausschusssitzungen personell absichert und die Mitglieder des Bundesausschusses kompetent informiert.