Änderung der Bundessatzung
Beschluss der 1. Tagung des 6. Parteitages der Partei DIE LINKE vom 8. bis 10. Juni 2018 in Leipzig
Die Bundessatzung der LINKEN wird wie folgt geändert:
§16 (6) erhält folgende Fassung:
(6) Die 500 Delegiertenmandate der Gliederungen werden entsprechend den Mitgliederzahlen aus beitragszahlenden und beitragsbefreiten Mitgliedern paarweise im Divisorenverfahren nach Adams (Divisorenreihe 0; 1; 2; 3; ... ) auf die Landesverbände verteilt. Die Weiterverteilung der Mandate innerhalb eines Landesverbandes erfolgt analog.
§ 2 (2) Satz 2 erhält folgende Fassung:
Der Eintritt erfolgt durch schriftliche Eintrittserklärung gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand oder dem Parteivorstand; die telekommunikative Übermittlung der Eintrittserklärung ist zulässig.
§ 3 (2) erhält folgende Fassung
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand, dem Landesvorstand oder dem Parteivorstand zu erklären; die telekommunikative Übermittlung der Austrittserklärung ist zulässig.
§ 39 (2) Satz 3 erhält folgende Fassung:
Die Bundesfinanzordnung, einschließlich der Beitragstabelle, die Schiedsordnung und die Wahlordnung können vom Parteitag mit einer absoluten Mehrheit beschlossen und geändert werden. Sie sind Bestandteil dieser Satzung. In Zweifelsfällen geht die Bundessatzung vor.