Änderung der Schiedsordnung
Beschluss der 1. Tagung des 6. Parteitages der Partei DIE LINKE vom 8. bis 10. Juni 2018 in Leipzig
Die Schiedsordnung der LINKEN wird wie folgt geändert:
§ 1 (1) erhält folgende Fassung:
Die Schiedskommissionen sind Schiedsgerichte im Sinne des Parteiengesetzes. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Parteiengesetz, den zivilprozessualen Normen, der Bundessatzung, der Wahlordnung und der Schiedsordnung.
§ 3 (3) erhält folgende Fassung:
Die Bundesschiedskommission ist mit mindestens fünf Mitgliedern beschlussfähig.
Die Landesschiedskommissionen sind mit mindestens drei Mitgliedern beschlussfähig. Für die Beschlussfähigkeit kommt es nicht darauf an, ob bei der Wahl der Schiedskommission die in § 2 (1) bzw. (2) geforderte Mindeststärke erreicht wurde.
§ 3 (2) Satz 3 erhält folgende Fassung:
Die mündlichen Verhandlungen sind parteiöffentlich.