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Anträge zur Satzung und zur Schiedsordnung

Diese Anträge finden sich in den Antragsheften 1 und 2, ferner einige Änderungsanträge zu den eingereichten Anträgen in Heft 3. Die Antragskommission informiert, welche Anträge zur Behandlung stehen, und gibt Erläuterungen zum Beratungs- und Abstimmungsverfahren. Für die Abstimmungen über die Satzung gelten besondere Bedingungen: Jede Satzungsänderung braucht eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und mehr als die Hälfte der Abstimmungsberechtigten. Und nur Parteimitglieder sind abstimmungsberechtigt.