Nachwahl zur Bundesschiedskommission
Tagesordnungspunkt 7 sieht die Nachwahl zur Bundesschiedskommission vor. Wegen der Mindestquotierung darf nur eine Frau kandidieren. Von der Kandidatur ausgeschlossen sind laut § 37 (2) der Bundessatzung Mitglieder des Parteivorstandes, eines Landes- oder Kreisvorstandes, Personen, die in einem Dienstverhältnis zur Partei oder einem Gebietsverband stehen oder sonst wie Einkünfte von der Partei beziehen. Es liegt folgende Kandidatur vor: Christine Hein.