Fristen setzen
Beschluss der 2. Tagung des 7. Parteitages
Der Parteivorstand und das Präsidium des Bundesausschusses werden angehalten dafür Sorge zu tragen, dass Antragsteller spätestens 6 Wochen nach der Überweisung ihrer Anträge an den BPT darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie mit ihren Anträgen verfahren wird und wann diese genau behandelt werden. Die Liste der überwiesenen Anträge ist auf der Seite des Parteitages zu verlinken.