Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Schleswig-Holstein
Beschluss des Parteivorstandes vom 15. Mai 2021
Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Schleswig-Holstein zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2022
- Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 23. März 2021 der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 350.000,00 Euro zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2022 zugestimmt hat.
- Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 350.000,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Schleswig-Holstein.