Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Thüringen
Beschluss des Parteivorstandes vom 3. Juli 2021
1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 5.September 2020 der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds bis zu einer Höhe von 400.000,00 Euro zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2021 zugestimmt hat.
2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von bis zu 400.000,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Thüringen.