Einführung eines Gewerkschaftsrates
Beschluss des Parteivorstandes vom 13. März 2021
1. Ein Gewerkschaftsrat wird einberufen. Er besteht aus vom Parteivorstand berufenen Gewerkschaftsmitgliedern. Die Anzahl ist nach Möglichkeit auf 20 zu begrenzen. Er tagt zweimal im Jahr und berät den Parteivorstand in gewerkschaftspolitischen Fragen.
2. Der Geschäftsführende Parteivorstand führt zudem zweimal jährlich einen Gewerkschaftsdialog mit den neun Vorsitzenden der DGB Mitgliedsgewerkschaften und des DGB durch. Ziel ist der gegenseitige politische und strategische Austausch zwischen Partei und Gewerkschaften. Für die inhaltliche Vorbereitung ist der Gewerkschaftsrat hinzuzuziehen.
3. Der Parteivorstand organisiert einmal jährlich einen Gewerkschaftsratschlag. Die Teilnahme daran ist offen. Er dient einem breiten Austausch über die aktuellpolitischen Entwicklungen aus der Sicht von Beschäftigten. Zur inhaltlichen Vorbereitung ist der Gewerkschaftsrat hinzuzuziehen.
4. Der Parteivorstand empfiehlt den Landesverbänden die Übernahme der Struktur aus Gewerkschaftsrat, Gewerkschaftsdialog und Gewerkschaftsratschlag auf der Länderebene und unterstützt diese dabei.