Finanzplan 2022
Beschluss des Parteivorstandes vom 26. März 2022
1. Der vorgelegte Finanzplanentwurf des Parteivorstandes für das Jahr 2022 wird vorbehaltlich der Ergebnisse der Tarifverhandlungen bestätigt.
2. Der vom Parteivorstand bestätigte Finanzplan für das Jahr 2022 ist durch den Bundesschatzmeister an den Bundesausschuss zur Bestätigung einzureichen.
3. Nach Beschlussfassung wird der Finanzplan im Internet veröffentlicht. Verantwortlich: Bundesschatzmeister