Gründung einer Vertrauensgruppe innerhalb des Parteivorstands
Beschluss des Parteivorstandes vom 3. Oktober 2021
Der Parteivorstand bestimmt aus seiner Mitte eine Gruppe aus mindestens fünf und maximal acht Personen, die den Opfern von Übergriffen, Machtmissbrauch oder Diskriminierung innerhalb der Partei beratend zur Seite steht. Die gewählten Vertrauenspersonen sind dazu verpflichtet, mit den ihnen zugetragenen Informationen und Daten diskret umzugehen und nach bestem Gewissen zu handeln. Ziel ist es, Betroffene zu beraten, wenn möglich, an die richtigen Stellen (LSK, BSK, Anwält*in etc.) zu verweisen und gegebenenfalls zwischen den verschiedenen Parteien zu vermitteln.