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Beschluss 2021/188

Parteienstatus der DKP

Beschluss des Geschäftsführenden Parteivorstandes vom 26. Juli 2021

1. DIE LINKE hält die Beschwerde der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Nicht-Zulassung der DKP zu den Bundestagswahlen 2021 für aussichtsreich und begründet.

2. Unabhängig von der Entscheidung des BVerfG hält DIE LINKE einen Entzug des Parteienstatus aufgrund verspäteter bzw. nicht eingereichter Rechenschaftsberichte für politisch nicht richtig. Sie ruft daher die demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag auf, eine dem Parteienprivileg des Art. 21 GG Rechnung tragende klare und rechtssichere Regelung zu den Voraussetzungen des Parteienstatus zu schaffen. Die bisherige Regelung in § 2 Abs. 2 PartG entspricht dem nach Auffassung der Partei DIE LINKE nicht.